Zwischen kaufmännischem Auftrag und medizinischer Versorgung

Wie wird das Thema “Vergabewesen” innerhalb der AUSTROMED behandelt?
Grundsätzlich treffen hier zwei Herausforderungen aufeinander, einerseits unterliegen unsere Auftraggeber den gesetzlichen Bestimmungen und Regelungen, andererseits ist die Branche der Medizinprodukteunternehmen extrem heterogen. Daher können nicht alle Ausschreibungen über einen Kamm geschert werden. Nicht einfacher wird es durch den Umstand, dass das Vergabewesen und die gesamte Rechtslage immer noch sehr baulastig sind. So wird etwa in einer Ausschreibung für Verbrauchsartikel gefordert, dass der Anbieter während der Leistungserbringung auch für Toilettenanlagen zu sorgen hat. Das ist eindeutig auf eine Branche zugeschnitten, die mit unserer in diesem konkreten Fall nichts gemein hat. Aus diesem Grund haben wir schon vor rund 10 Jahren innerhalb der AUSTROMED eine Arbeitsgruppe gegründet, die sich mit dem Thema Vergabewesen beschäftigt und quer über alle Branchengruppen agiert. Sie ist für alle AUSTROMED-Mitglieder offen. Wir treffen einander regelmäßig anlassbezogen und freuen uns über jede aktive Mitarbeit.

Was ist das Ziel der Arbeitsgruppe?
Wir wollen für die Mitglieder Basiswissen zur Verfügung stellen und den Informationsaustausch fördern. Viele Themen betreffen eine Reihe von Unternehmen mit unterschiedlichem Wissensstand und unterschiedlicher Ausprägung und man erspart sich hier mitunter das Rad neu zu erfinden. Auch haben wir beobachtet, dass immer mehr Ausschreibungen vor dem Vergabekontrollsenat enden und wir hier schon im Vorfeld gegensteuern können, wenn wir eine gewisse Rechtsinformation oder eine Zusammenstellung der relevanten “Dos and Don’ts” für unsere Mitglieder bieten. Vergabeverfahren sind für alle Beteiligten zeitaufwendig und kostenintensiv, hier wollen wir begleiten und unnötigen Aufwand für beide Seiten vermeiden.

Beobachten Sie in den letzten Jahren eine Verschärfung der Rahmenbedingungen rund um die Vergabe von Aufträgen?
Durch die angespannte Budgetsituation im Gesundheitswesen sind viele Kunden gezwungen, immer stärker an den Rand der Rechtsinterpretation zu gehen. Nach dem Motto “Alles was nicht explizit verboten ist, wird als erlaubt angenommen”. Dass es unter diesen Bedingungen immer schwieriger wird, mit Kunden zu tragfähigen Lösungen zu kommen, liegt auf der Hand. Ich bin überzeugt, dass bei Ausschreibungen auch aus Unwissenheit, im Sinne der daraus resultierenden Konsequenzen, agiert wird. Die Medizinproduktebranche will hier einerseits unterstützend agieren, andererseits auch ganz klar die Grenzen aufzeigen. Wir bemühen uns um einen Interessensausgleich, denn am Ende steht die Funktionalität eines Systems, in dessen Mittelpunkt der Patient stehen soll.

Können Sie dafür ein Beispiel nennen?
Ja, etwa Ausschreibungsbedingungen, die über mehrere Jahre keine Preisanpassungen erlauben. Das ist nicht nur für den Lieferanten untragbar, auch Kunden erwachsen dadurch Nachteile, da diese innovationsfeindlich sind. Meist handelt es sich um Aspekte, bei denen der Preis losgelöst von der Leistung, dem Service und der Beratung betrachtet wird. Ausschreibungen sind aber Packages, bei denen der Preis nur ein Resultat aus Produkt und zu erbringender Leistung sein kann.
Aktuell beschäftigen uns die Frage und rechtlichen Aspekte im Zuge des Informationsaustausches innerhalb unterschiedlicher Krankenhausrechtsträger sowie die Datenweitergabe an private Einkaufsorganisationen, die am österreichischen Markt aktiv sind.

www.austromed.org

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