Zahlen muss, wer überwacht und kontrolliert wird in doppelter Hinsicht: für die Überwachung an sich und darüber hinaus für jedes eingeleitete Kontrollverfahren noch einmal. Für Anton Koller, Fachgruppenobmann der Fachgruppe Wien der Gesundheitsberufe – Augenoptiker und Hörgeräteakustiker, ist diese Abgabe für die entgeltliche Überlassung oder Weitergabe von Medizinprodukten eine unzumutbare Aktion der Geldbeschaffung: „Durch eine Medizinprodukteabgabe kann die Herbeiführung der Ziele, nämlich die Überwachung des Medizinproduktemarktes, nicht erreicht werden! Bei der Verordnung handelt es sich also um eine zwangseingehobene Abgabe, die weder die Qualität der Produkte, noch ihre Sicherheit garantiert. Denn die Produkte werden meist nur über den Ladentisch geschoben.“
Von der Verordnung ausgenommen ist einzig der aus dem Ausland agierende, und die österreichische Wirtschaft ohnehin stark belastende, Versandhandel. Interessant ist, dass die vorgesehenen Regelungen nicht in den Anwendungsbereich des EU-Rechts fallen. „Eine Überprüfung durch den Verfassungsgerichtshof tut not“, meint Koller. Denn die Verordnung ist weder für die Bevölkerung noch für Unternehmen von Nutzen und daher in jeder Hinsicht abzulehnen.