Die Verordnung des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen über die Einhebung, Entrichtung und Festsetzung der Höhe einer Medizinprodukteabgabe (Medizinprodukteabgabenverordnung) wurde im Amtsblatt des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen kundgemacht. Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) hat unter http://www.basg.gv.at/medizinprodukte/medizinprodukteabgabe ein Formular zur Selbstdeklaration sowie eine Sammlung von Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zur Medizinprodukteabgabe veröffentlicht.
Wir meinen, dass damit Medizinprodukteunternehmen doppelt belastet werden, da sie nach der Gebührenverordnung der Ages PharmMed ohnehin schon zur Kasse gebeten werden. Jetzt soll für Aufgaben, die eindeutig als hoheitliche Aufgaben des Staates einzustufen sind, die Branche bezahlen. Diese Regelung gipfelt darin, dass sie auch für ausländische Firmen gelten soll, jedoch kein gangbarer Weg zur Exekution oder Sanktion vorgeschlagen wird. Wir sehen darin eine Geldbeschaffungsaktion zu Lasten der Betriebe. Die dringend anstehende Strukturreform des Gesundheitswesens, die tatsächlich Ersparnisse bringen würde, wird dadurch wieder einmal hintangestellt. Dennoch: Die Prognosen für die kommenden Jahre sind vielversprechend, denn ein steigender Bedarf an Gesundheitsleistungen wird eine verstärkte Nachfrage nach Medizinprodukten nach sich ziehen. Die Medizinproduktebranche ist und bleibt ein Wachstumsmarkt, der aber zusehends heißer umkämpft werden wird.
AUSTROMED zeigt mit ihrem Engagement als Interessenvertretung der heimischen Medizinprodukteunternehmen einmal mehr auf, dass es nicht nur unser Anliegen sein darf, Standortnachteile abzuwehren, sondern auch die Stärken des Standortes auszubauen. Es ist wichtig, dass Innovationen schnell und unbürokratisch ihren Weg in den Markt finden und den Anwendern zur Verfügung gestellt werden, und dafür werden wir uns verstärkt einsetzen.
Ihr Mag. Friedrich Thomasberger
AUSTROMED Präsident