Krankenhausinfektionen sind ein Dauerbrenner im Gesundheitswesen und bildern daher einmal mehr den Fokus der aktuellen Ausgabe von DAS MEDIZINPRODUKT. Sie stehen auch ganz oben auf der Agenda, wenn es um die dringlichsten Forderungen der AUSTROMED, der Interessensvertretung der Medizinprodukte-Unternehmen geht, denn Krankenhausinfektionen bergen hohe Risiken für Patienten und stellen gleichzeitig eine vermeidbare wirtschaftliche Belastung für das Gesundheitswesen dar. Die Mitgliedsunternehmen der AUSTROMED leisten einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung von nosokomialen Infektionen (NI), da qualitativ hochwertige und innovative Desinfektions- und Hygieneprodukte integraler Bestandteil von Strategien zur Erhöhung der Patientensicherheit und im Kampf gegen Krankenhausinfektionen sind. Ob Hände-, Flächen- oder Instrumentendesinfektion, innovative Zugangssysteme oder das effektive Patienten-Screening – ohne Medizinprodukte wird der Kampf gegen NI ein aussichtsloser sein. Die Forderungen der AUSTROMED-Branchengruppe Desinfektion & Hygiene liegen klar auf dem Tisch: verpflichtende Mindeststandards in der Krankenhaushygiene analog zu internationalen Empfehlungen wie der Weltgesundheitsorganisation WHO oder des Robert-Koch-Instituts. Beratungs- und Ausbildungsangebote zur Umsetzung von Hygienekonzepten sind bei Ausschreibungen verpflichtend zu berücksichtigen. Eine konsequente Überwachung der vorhandenen Erfassungspflicht für nosokomiale Infektionen sowie die Zusammenführung der Daten und die Veröffentlichung in patientenverständlicher Form sind erforderlich. Schließlich braucht es öffentliche Fördermittel zur Umsetzung von Hygienekonzepten.
Ein öffentliches Committment wünschen wir uns auch im Hinblick auf das Innovationsklima. Einerseits werden Start-ups gefördert, andererseits werden die Anforderungen an Benannte Stellen von Medizinprodukten drastisch erhöht. Das hatte zur Folge, dass die einzigen zwei Benannten Stellen in Österreich – eine in Graz und eine in Wien – Ihre Tätigkeiten als Benannte Stellen eingestellt haben. Mehr dazu lesen Sie auf Seite 7.
Ende Mai 2016 sind die langjährigen Verhandlungen für eine Überarbeitung der gesetzlichen Basis für Medizinprodukte in der EU zu einem Ende gekommen. Das Resultat sind die EU-VO Medizinprodukte und die EU-VO In-vitro-Diagnostika, die nach derzeitigem Stand Mitte 2017 in Kraft treten sollen. Die Bewältigung der regulatorischen Anforderungen wird dramatisch steigen, was unter anderem eine längere Entwicklungsdauer von Medizinprodukten und deutlich höhere Kosten nach sich ziehen wird. Ob und wie Medizinprodukte besser und dennoch billiger sein können, wurde unter anderem auch bei den AUSTROMED Herbstgesprächen diskutiert. Mehr dazu lesen Sie auf Seite 30.
Wir wünschen uns daher für das noch junge Jahr 2017, dass bei der nationalen Umsetzung der EU-Verordnungen nicht die Bürokratie Vorrang hat, sondern mit Hausverstand und Augenmaß agiert wird. Im Sinne der Patienten und aller im Gesundheitswesen Tätigen!
Ihr
Philipp Lindinger