In Gesundheitseinrichtungen und bestimmten Unternehmen haben Desinfektionsmittel immer schon eine entscheidende, in manchen Fällen lebensnotwendige Bedeutung. Operationen ohne Desinfektion sind undenkbar. Generell sind Desinfektionsmittel in Spitälern sehr wichtig, um die Verbreitung von Krankheiten durch Bakterien, Viren oder auch Pilze zu verhindern und damit Menschenleben zu retten. Im privaten Bereich war die Pandemie sicher ein Weckruf für viele, sich mit dem Thema näher auseinanderzusetzen. Der große Unterschied besteht aber darin, dass wir im privaten Bereich von gesunden Menschen ausgehen, die primär gegenüber dem Coronavirus geschützt werden müssen. Da reichen in den meisten Fällen normale Reinigungsmittel, um sich zu schützen. In Einrichtungen des Gesundheitswesens sieht es hingegen ganz anders aus. Dort benötigen Sie in vielen Bereichen wirksame Desinfektionsmittel, nicht nur gegenüber Viren, sondern auch gegen Bakterien und Pilze, um geschwächte, verletzte und auch ältere Menschen zu schützen. Sowohl Hände- als auch Flächendesinfektion sind hier notwendig.
Es gibt drei entscheidende Gesetze für Desinfektionsmittel. Das Arzneimittelgesetz, das Medizinproduktegesetz und das Biozidproduktegesetz. Bei den ersten beiden geht es um die Desinfektion am Patienten, wie in der Chirurgie. Hier sind sehr hohe Standards lebenswichtig. Bei der Desinfektion, wie sie die meisten Menschen kennen und die in der breiten Bevölkerung in den vergangenen Monaten an Bedeutung gewonnen hat, gelten die Regelungen des Biozidprodukterechts. Um derartige Produkte herstellen und vermarkten zu können, werden auf EU-Ebene zunächst die Aktivstoffe bewertet, ob sie wirksam und ob sie für den Mensch und die Umwelt verträglich sind. Alle Unternehmen, die sich mit umfangreichen Studien an der Genehmigung eines Wirkstoffes beteiligen, werden für diesen gelistet und die Wirkstoffe für Desinfektionsmittel dürfen nur von diesen Unternehmen bezogen werden.Nach der Genehmigung der Wirkstoffe müssen die Desinfektionsmittel selbst – entweder für alle Mitgliedstaaten auf EU-Ebene oder national – zugelassen werden. Nur zugelassene Desinfektionsmittel können in Verkehr gebracht werden. Manche Wirkstoffe wie zum Beispiel Ethanol befinden sich noch in der Bewertung. Das heißt: Desinfektionsmittel mit diesen Wirkstoffen sind daher noch ohne weitere Zulassung in Österreich marktfähig.Der gesamte Prozess von der Genehmigung der Wirkstoffe bis zur Zulassung der Produkte ist aufwendig und teuer und dauert viele Jahre. Die Kontrolle der Produkte erfolgt durch die Chemikalieninspektoren in den einzelnen Bundesländern.
Normalerweise reichen die Produktionskapazitäten bei Desinfektionsmitteln völlig aus. Große Abnehmer gibt es ja üblicherweise vor allem aus dem Gesundheitsbereich und bei bestimmten Unternehmen. Die Pandemie hat aber zu einer schlagartigen Explosion bei der Nachfrage geführt, nicht nur bei Einrichtungen im Gesundheitswesen, sondern auch bei vielen anderen Institutionen und Unternehmen und auch bei der allgemeinen Bevölkerung. In diesem Moment war es wichtig, sofort zu reagieren, um eine umfassende Versorgung aufrechtzuerhalten. Um ausreichend Desinfektionsmittel und die dafür notwendigen Rohstoffe zur Verfügung zu haben, wurde über den FCIO und die WKO eine Ausnahmegenehmigung für die Produktion und den Vertrieb von alkoholhältigen Desinfektionsmitteln durch das Umweltministerium erwirkt. Wobei hier klar die Priorisierung in der Versorgung herausgestrichen werden muss. An erster Stelle standen immer Organisationen des Gesundheitsbereichs, an zweiter Stelle Unternehmen, die ja auch gesetzliche Hygienestandards einhalten müssen, und zuletzt die breite, gesunde Bevölkerung.
In Österreich konnten wir durch intensive Bemühungen aller Beteiligten innerhalb von wenigen Wochen ausreichend Produktionskapazitäten aufbauen. Dankenswerterweise haben auch mehrere Unternehmen der chemischen Industrie sofort reagiert, um die notwendigen Rohstoffe, aber auch zusätzliche Desinfektionsmittel zu produzieren. Dazu haben sie ihr großes Know-how genutzt und Produktionsanlagen umgerüstet, um den plötzlich auftretenden Bedarf zu decken. Der Fachverband der Chemischen Industrie Österreichs hat durch seine gute Vernetzung rasch zwischen Behörden, produzierenden Unternehmen und nachfragenden Organisationen vermitteln können und so zu einem schnellen, koordinierten Ausbau der Desinfektionsmittelproduktion beigetragen.
Kurzfristig waren wir von einem Engpass bedroht, den wir aber durch die rasche Erwirkung von Ausnahmegenehmigungen für die Produktion von Wirkstoffen schnell abwenden konnten. Die Nachfrage nach Desinfektionsmitteln ist weiter hoch, kann aktuell aber gut abgedeckt werden. Die Ausnahmegenehmigung gilt vorerst noch bis Ende August. Bei der Produktion der Desinfektionsmittel ist vorerst, solange die Wirkstoffe in ausreichendem Maß verfügbar sind, kein Versorgungsengpass abzusehen. Grundsätzlich kann eine Verlängerung der Ausnahmegenehmigungen bei der EU beantragt werden, wenn es die weitere Entwicklung unbedingt erfordert.
Vielen Menschen wurde in der Corona-Krise erst wieder bewusst, wie wichtig die chemische Industrie für unser modernes Leben ist. Auch die Produktion von Arzneimitteln, Schutzkleidung aus Kunststoff oder Desinfektionsmitteln ist systemrelevant. Durch ihr Know-how und ihre Flexibilität konnten auch viele unserer Unternehmen, die sonst in anderen Bereichen tätig sind, rasch auf die geänderten Bedürfnisse des heimischen Gesundheitssystems, der Unternehmen und der Bevölkerung reagieren und so etwa die Produktion von Desinfektionsmitteln nach hohen Sicherheitsstandards hochfahren. Als Fachverband der chemischen Industrie sind wir froh, dass wir in der Krisensituation bei der Bewältigung bürokratischer Hürden helfen konnten. Es hat sich gezeigt, dass das gute Zusammenspiel zwischen Unternehmen, Verbänden und Behörden schnelle, unkomplizierte Lösungen zum Wohl der Bevölkerung ermöglicht hat.