Das im Vorjahr in Deutschland in Kraft getretene GKV-Versorgungsstrukturgesetz will laut Eigendefinition „Arztpraxen und Krankenhäuser besser miteinander verzahnen“, um so „bestehende Versorgungslücken zu schließen“ und Krankenhäuser zu entlasten – Überlegungen, wie sie anlässlich der Diskussionen um die Gesundheitsreform auch hierzulande aktuell geführt werden. Deutschland ist aber schon ein paar Schritte weiter.
Zum einen anerkennt das Gesetz den Ärztemangel und versucht, gegenzusteuern. So werden Studienzahlen angehoben, das Auswahlverfahren zum Medizinstudium reformiert, Vergütungsanreize zur verbesserten Steuerung des Niederlassungsverhaltens ambulanter Vertragsärzte geschaffen sowie eine grundlegende Reform der vertragsärztlichen Bedarfsplanung beschlossen.
Zum anderen will es Versorgungsbrüche zwischen extra- und intramuralem Bereich vermeiden, indem die jeweiligen Leistungen besser aufeinander abgestimmt und neue, sektorenübergreifende Angebote ermöglicht werden. Es wird im Gesetzestext dezidiert klargestellt, dass „Kooperationen sowohl für die vor- und nachstationäre Behandlung als auch für ambulante Operationen möglich“ sind.
Einen wichtigen Beitrag dazu können die bereits 2004 eingeführten Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) leisten. Diese bieten eine fächerübergreifende ambulante Versorgung, wobei immer mindestens zwei medizinische Fachbereiche abgedeckt werden müssen. Die Ärzte können entweder als freiberufliche Vertragsärzte oder auch als angestellte Ärzte tätig sein. Derzeit gibt es in Deutschland 1.750 solcher Zentren unterschiedlicher Größe – mit durchschnittlich 5,5 Ärzten pro MVZ – und unterschiedlicher Eigentümerstruktur: Rund 40 Prozent sind in Krankenhausträgerschaft.
Insgesamt arbeiten heute 9.500 Ärzte in den Zentren, mehr als 8.000 davon sind angestellt. Das entspräche einem „Trend unserer Zeit“, sagt Dr. Uwe K. Preusker, Vorstand der Preusker Health Care Ltd. und Autor des Buches „Das deutsche Gesundheitssystem verstehen. Strukturen und Funktionen im Wandel“. Viele Ärzte würden zwar grundsätzlich gerne ambulant arbeiten, aber nicht in der eigenen Praxis, weil dies mit hohen Investitionskosten sowie ungeregelten und langen Arbeitszeiten verbunden ist. Für sie seien Medizinische Versorgungszentren eine interessante Alternative, sagt Preusker.
Einen anderen Schnittpunkt stellt die „ambulant spezialfachärztliche Versorgung“ dar. Diese ist für seltene, betreuungsintensive Erkrankungen und besonders schwere Krankheitsverläufe vorgesehen, zum Beispiel onkologische Krankheiten. Die Zulassung folgt dem Motto: „Wer kann, der darf“ – das können Krankenhäuser sein, aber auch besonders qualifizierte Vertragsärzte.