DD 01|2023
Am 10. November 2003 kündigte der damalige Gesundheitsstaatssekretär Univ.-Prof. Dr. Reinhart Waneck (FPÖ) die Schaffung einer „elektronischen Gesundheitsakte“ mit dem Ziel des Einsatzes „der neuen Informations- und Kommunikationstechnologie im Gesundheitswesen“ an. Etwa ein Jahr später kündigte Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat (ÖVP) die Schaffung der gesetzlichen Grundlagen an. Sie wurden gemeinsam mit der großen Gesundheitsreform im November 2004 im Ministerrat und im Dezember 2004 im Parlament beschlossen. In den Jahren 2006 bis 2010 arbeitete dann die „ARGE ELGA“ im Auftrag des Gesundheitsministeriums mit dem damaligen Hauptverband der Sozialversicherungsträger, der Bundesgesundheitsagentur und den Bundesländern an der Entwicklung von ELGA. Bis 2007 wurden Grundlagenstudien durchgeführt, ab 2008 begann die Detailplanung. Das ELGA-Gesetz selbst trat erst am 1. Jänner 2013 in Kraft und bildete die Rechtsgrundlage für die Umsetzung der bundesweiten ELGA. Dazu gehören die Errichtung der technischen Komponenten (ELGA-Portal für Bürger:innen, der Zentrale Patientenindex, Index der Gesundheitsdiensteanbieter, Berechtigungs- und Protokollierungssystem, lokale ELGA-Bereiche) und die schrittweise Bereitstellung von Gesundheitsdaten (zunächst Spitalsentlassungsbriefe, Labor- und Radiologiebefunde) für die Verwendung durch verschiedene per Gesetz definierte Gesundheitsorganisationen und Berufsgruppen im Gesundheitswesen. Das Gesetz sah einen stufenweisen Roll-out bis 2022 vor. Die ersten ELGA-Anwendungen waren dann E-Befund und E-Medikation. Für die Teilnahme an ELGA wurde eine Widerspruchsmöglichkeit für die Bevölkerung geschaffen, rund drei Prozent haben davon Gebrauch gemacht.