Während der Schwangerschaft kommt es zu einer Reihe von Adaptationsvorgängen im mütterlichen Organismus, die den Stoffwechsel von Mutter und Kind begünstigen. Das gilt insbesondere auch für den Kohlenhydratstoffwechsel:
Auch wenn anamnestische Verdachtsmomente wie z. B. folgende fehlen:
besteht in Bezug auf die Diagnosestellung nunmehr Konsens darin, dass ein generelles Screening zwischen der 24. und 28. Schwangerschaftswoche durchgeführt werden soll. Dieses generelle Screening, das in der Neufassung des Mutter- Kind-Passes nunmehr als verpflichtende Untersuchung aufgenommen wurde, ist einem selektiven Einsatz von Suchtests basierend auf Risikofaktoren deutlich überlegen, da bei letzterem 30-40% der Gestationsdiabetikerinnen nicht erfasst werden. In Österreich wird zum Screening auf GDM routinemäßig ein oraler Glukosetoleranztest (oGTT) mit 75 g vorgenommen, wobei auf Basis der HAPO-Studie (die “Hyperglycemia and Adverse Pregnancy Outcome”-Studie umfasste insgesamt 25.000 Schwangere) die folgenden Grenzwerte festgelegt wurden:
Schon bei milder Glukosetoleranzstörung intervenieren: Es ist davon auszugehen, dass bei ungefähr 5-10% der Schwangeren eine Glukosetoleranzstörung gegeben ist, wobei festgehalten werden soll, dass auch bei milder Glukosetoleranzstörung durch entsprechende Maßnahmen ein Benefit für Mutter und Kind zu erzielen ist. Tatsächlich steigt das Risiko für die Kohlenhydratstoffwechselassoziierte Morbidität in der Schwangerschaft bei Zunahme der Glukosewerte kontinuierlich an, womit eine konsequente Therapie primär aus der Kombination von Lifestyle-Modifikationen (insbesondere Diät), gegebenenfalls ergänzt durch Insulinmedikation, eine wesentliche Reduktion von Schwangerschaftskomplikationen im Sinne von mütterlicher und kindlicher Morbidität sowie kindlicher Mortalität bedeutet. Weiters werden Langzeitkomplikationen für das heranwachsende Kind diskutiert. So gilt eine intrauterine Glukosebelas tung des heranwachsenden Feten als potenzieller Risikofaktor für die Entwicklung von Übergewicht und Diabetes unabhängig vom genetischen Profil des Kindes (fetale Programmierung).
Orale Antidiabetika wie z. B. Metformin – ein bei Frauen mit polyzystischem Ovarsyndrom und Kinderwunsch routinemäßig eingesetztes Medikament – sind für die Therapie von GDM in Österreich zum Unterschied zu Großbritannien nicht zugelassen. Metformin passiert die Plazentaschranke und wird in ähnlichen Konzentrationen im fetalen Blut gefunden wie im mütterlichen Kreislauf. Die Beeinflussung des fetalen endokrinen Systems durch Metformin ist ungeklärt.
Bei Schwangeren mit insulinbedürftigem GDM ist die gleiche intensivierte Betreuung zu empfehlen wie bei Schwangeren mit manifestem Diabetes mellitus. Diese bestehen in
Abschließend soll noch festgehalten werden, dass es ein langer Weg bis zur Einbeziehung des obligatorischen oGTT im Mutter-Kind-Pass war. Bereits in den 1970er-Jahren wurde gleichsam visionär an der Universitätsfrauenklinik in Graz (Arbeitsgruppe P.A.M. Weiss/H. Hofmann) und an der gynäkologisch-geburtshilflichen Abteilung im Krankenhaus Lainz/Wien (Arbeitsgruppe J. Artner/K. Irsigler) bei jeder Schwangeren ein Glukosetoleranztest (als Screeninguntersuchung) durchgeführt.