Wer über einen längeren Zeitraum Einnahmen erzielt, die nicht kostendeckend/gewinnbringend sind, muss sich dem Vorwurf der Liebhaberei aussetzen, so lauten jedenfalls die strengen Spielregeln der Finanzbehörde.
Der österreichische Mutter-Kind-Pass wurde im Jahre 1974 aufgrund einer relativ hohen Säuglingssterblichkeit im europäischen Vergleich eingeführt. Die Finanzierung erfolgt über den Familienlastenausgleichsfonds, die regelmäßige Abrechnung über die Vertragspartnerschaft mit der jeweiligen Krankenkasse. Der Leistungskatalog der Krankenkassen wird im Rahmen des Gesamtvertrages regelmäßig zwischen Ärztekammern und den Versicherungsträgern neu verhandelt und erfährt somit je nach Verhandlungsgeschick eine Anpassung an die aktuelle Kaufkraft. Durch diese Art der Inflationsanpassung ist prinzipiell gewährleistet, dass keine Abwertung der Leistung und der Wirtschaftsfähigkeit eines Ordinationsbetriebes erfolgt.
Völlig anders ist die Situation der Mutter-Kind-Pass-Honorare. Diese sind seit 1994, also seit 18 (!) Jahren keiner Inflationsanpassung unterzogen worden. Auf der Basis der „Statistik Austria“-Daten lässt sich unschwer berechnen, dass besagte Honorare des Jahres 1994 heute bereits eine Verdoppelung erfahren hätten. Jene 20 Euro (gerundet), die seit 1994 unverändert für eine MKP-Untersuchung ausbezahlt werden, entsprechen einem heutigen Wert von ca.10 Euro – oder anders ausgedrückt wäre eine Honorierung von 40 Euro erforderlich, um den relativen Wertverlust, der in 18 Jahren entstanden ist, auszugleichen.Wir kennen die alljährlichen Gehaltsverhandlungen der Gewerkschaften, die letztendlich sicherstellen sollen, dass die Kaufkraft der Arbeitnehmer durch die Inflation keine Verschlechterung erfahren soll.
In diesem Kontext muss mit reichlicher Verspätung festgestellt werden, dass dieser Zustand nicht mehr länger tragbar ist, weshalb wir uns vom BÖG dahingehend engagieren werden, eine Anpassung der Honorare einzufordern.
Aber nicht nur die Inflation, auch eine kontinuierliche Erweiterung der MKP-Untersuchungen, eine zunehmend erforderliche Aufklärungsarbeit z. B. im Rahmen der Pränataldiagnostik, aktuelle Erschwernisse – Stichwort „Hygieneverordnung“ – und nicht zuletzt exorbitant steigende Berufshaftpflichtprämien haben zu einer deutlichen Mehrbelastung beigetragen.
Meiner Ansicht nach gilt es der Standesvertretung zu vermitteln, dass unter diesen Bedingungen weder eine qualitativ befriedigende, noch eine kostendeckende Leistung zu erbringen ist, weshalb ein vertragsloser Zustand, und dies betrifft ausschließlich die erwähnten MKP-Untersuchungen, anzustreben ist. In vielen Diskussionen wird diese Haltung von einer breiten Mehrheit bestätigt. Ein Meinungsbildungsprozess wurde in unserem Forum gestartet und erstaunlicherweise zeigt sich zu diesem Thema eine nahezu ungewohnte Einigkeit in der Kollegenschaft. In früheren Zeiten geäußerte Ängste wie „Verlust des MKPasses an Berufsfremde“ oder „schlechte Presse“ gehören scheinbar der Vergangenheit an. Tatsächlich kann sich niemand vorstellen, dass irgendjemand bereit wäre, für dieses Honorar die geforderte Leistung zu erbringen, und niemand kann sich vorstellen, dass Journalisten das Faktum einer 18-jährigen „Nichtanpassung des Honorars“ unter den Tisch kehren könnten.
Ihre Meinung zu diesem Thema ist uns wichtig! Schreiben Sie uns bitte.
Ihr
Dr. Michael Elnekheli