Das Rubellavirus gehört zur Gruppe der Togaviren, die Übertragung des Erregers erfolgt durch Tröpfcheninfektion, die Erkrankung ist mit einem Exanthem vergesellschaftet. Die Inkubationszeit beträgt 14 bis 21 Tage. Zu beachten ist, dass es sich häufig um einen subklinischen Verlauf handelt.
Das Rötelnvirus befällt überwiegend die lymphadenoiden Organe, die Haut, Schleimhäute und das Synovialgewebe, gelegentlich auch das perivaskuläre Gewebe und die Plazenta.
Zum Erregernachweis und zur Beurteilung der Immunitätslage dient der Nachweis von IgM-, IgA- und IgG-Antikörpern (Standardtest ist der Hämagglutinationshemmertest = HAH).
Die IgM-Titer können insbesondere nach Impfung lange persistieren und deshalb ein diagnostisches Problem darstellen. Klarheit kann ein so genannter Aviditätstest bringen. Bei fraglicher fetaler Infektion ist eine gezielte pränatale Diagnostik mittels PCR (Polymerase-Ketten-Reaktion) aus Chorionzotten, Fruchtwasser und Fetalblut sowie durch Virusnachweis möglich.
Bei versehentlicher Impfung seronegativer Frauen perikonzeptionell bzw. in der Frühschwangerschaft wurde bisher kein Fall von kindlicher Schädigung beobachtet. Reinfektionen (v.a. nach Impfung) sind bekannt, sie führen allerdings nur in seltenen Fällen zu Rötelnembryopathie.
Bei Rötelninfektion der Schwangeren kann der Fetus diaplazentar infiziert werden, wobei insbesondere Infektionen in den ersten 12 SSW, also während der Embryogenese, zum so genannten kongenitalen Rubella-Syndrom (CRS) führen können; wegen des hohen Embryopathierisikos ist in diesen Fällen eine Beendigung der Schwangerschaft in Betracht zu ziehen. Mit zunehmenden Gestationsalter nimmt der Schweregrad der fetalen Schädigung ab. Die in der Tab. angegebenen Häufigkeiten von CRS sind in Abhängigkeit vom Gestationsalter bei mütterlicher Infektion zu erwarten.
Folgen einer Rötelninfektion in der Schwangerschaft: Bei einer manifesten Infektion in der frühen Schwangerschaft kommt es zur typischen Rötelnembryopathie mit folgender Trias: Organfehlbildungen an Herz, Auge und Ohr (GREGG-Syndrom).
Zusätzlich treten Mikrozephalus, Dystrophie und Retardierung auf. Beim erweiterten Rubellasyndrom werden noch zusätzlich Ikterus, Exanthem, Thrombopenie und hämolytische Anämien sowie Pneumonie beschrieben. Weiters gibt es auch eine Spätmanifestation einer fetalen Rötelninfektion, die mit Hörschäden, Diabetes mellitus und Epilepsie vergesellschaftet ist. Die Fehlbildungen sind stark abhängig vom Zeitpunkt der Infektion, die Abortusrate in den ersten 8 SSW betragen bis zu 20%.
Prophylaxe und Postexpositionsprophylaxe: Röteln in der Schwangerschaft sind durch die konsequenten Impfprogramme der letzten Jahre eine relativ seltene Erkrankung geworden. Ursprünglich wurden alle Mädchen im Schulalter geimpft, inzwischen werden alle Säuglinge im Rahmen des Kinderimpfprogramms gegen Masern, Mumps und Röteln geimpft. Dennoch kommt es im Laufe des Lebens zum Absinken der Titer und wenn nicht eine entsprechende Auffrischungsimpfung durchgeführt wurde bzw. wenn die Grundimmunisierung Jahrzehnte zurückliegt, treten dennoch vereinzelt Röteln in der Schwangerschaft auf. Im Sinne des “Prepare for Pregnancy” sollte der ausreichende Rötelnschutz vor der geplanten Schwangerschaft angesprochen werden und auch gegebenenfalls geimpft werden.
Bei versehentlicher Impfung seronegativer Frauen perikonzeptionell bzw. in der Frühschwangerschaft wurde bisher kein einziger Fall von der kindlichen Schädigung beobachtet. Bei negativem Rötelstatus ist die einzig zielführende Maßnahme die Expositionsprophylaxe. Eine passive Prophylaxe mit der Röteln Immunglobulin bis zum 8. Tag nach dem Kontakt wird heute nicht mehr empfohlen. Eine passive Immunisierung kann eine Infektion verschleiern und eine fetale Infektion nicht sicher verhindern. Aus diesem Grund stehen die entsprechenden Präparate nicht mehr zur Verfügung.