Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) und der Dachverband der Sozialversicherung haben mit sämtlichen Partnern ein unbürokratisches Maßnahmenpaket für die Versorgung von Patienten geschnürt.
- Für die Dauer der Pandemie können Medikamentenverordnungen auch nach telefonischer Kontaktaufnahme zwischen Arzt und Patient erfolgen. Die Abholung in der Apotheke erfordert nicht mehr unbedingt ein Papierrezept. Die Übermittlung des Rezepts von Arzt an die Apotheke kann auch auf anderem Weg erfolgen. Die Medikamente können in den Apotheken auch an andere Personen, sofern sie Namen und die Sozialversicherungsnummer des Patienten kennen, abgegeben werden.
- Für den Zeitraum der Pandemie entfällt zudem die Bewilligungspflicht bei den meisten Medikamenten.
- Bei Medikamenten kann der Bedarf für drei Monate abgegeben werden, nur bei speziellen Fällen (bei Neueinstellungen) muss eine direkte Kommunikation mit dem Arzt stattfinden.
- Krankentransporte sind bis auf weiteres bewilligungsfrei.
- Gleiches gilt für Heilbehelfe und Hilfsmittel bis zu einem Gesamtausmaß von 1.500 Euro sowie Röntgen und Schnittbilduntersuchungen.
- Arbeitsunfähigkeitsmeldungen (AU) sind während dieser Phase ebenfalls telefonisch möglich.
- Telemedizinische Krankenbehandlung (Skype, Videokonferenz, Telefon) können, soweit sie notwendig sind, wie eine in der Ordination erbrachte Leistung abgerechnet werden. Diese Regelung gilt für Ärzte, Hebammen, Psychotherapeuten und Psychologen.
Alle Maßnahmen dienen dazu, direkte soziale Kontakte soweit wie möglich zu reduzieren um die Menschen bestmöglich zu schützen. Es ist wichtig, dass Menschen, auch im Falle einer anderen Erkrankung, möglichst wenig Außenkontakt haben um ein weiteres Risiko zu reduzieren, teilt die ÖGK mit. Zudem sollten Gesundheitsberufe vor Ansteckungen geschützt werden.