Nivolumab, Pembrolizumab und Atezolizumab sind beim Blasenkarzinom in der Zweitliniensituation zugelassen. Atezolizumab und Pembrolizumab können bei Patienten, für die keine cisplatinhältige Chemotherapie in Frage kommt, bereits in der Erstlinie eingesetzt werden.
Klinische Evaluierungen der Immuntherapeutika finden derzeit auch im adjuvanten Setting statt.
Zu beachten sind Besonderheiten in Bezug auf Progressionsmuster und Nebenwirkungsmanagement.
Auf die neoadjuvante Chemotherapie vor Durchführung der Zystektomie sollte bei gegebener Indikation nicht verzichtet werden.
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AutorIn: Dr. Judith Moser