In der österreichischen Praxis wird die Hirntoddiagnostik von zumindest zwei Ärzten durchgeführt. Die dabei angewendeten Richtlinien wurden von einem am ÖBIG-Expertengremium erarbeitet und vom Obersten Sanitätsrat (2005) empfohlen. Die Hirntoddiagnostik besteht aus zwei klinisch neurologischen Untersuchungen zum Nachweis der Irreversibilität der klinischen Ausfallsymptome und ergänzenden Untersuchung.
Bei Vorliegen einer Medikation von zentral wirksamen Substanzen ist eine definierte Vorgehensweise (Wartezeit, Spiegelbestimmungen etc.) einzuhalten.
Bei primärer infratentorieller Läsion und/oder sekundärer Hirnschädigung ist eine ergänzende Untersuchung (EEG bzw. wenn nicht verfügbar transkranielle Dopplersonografie/farbkodierte Duplexsonografie oder Computertomografie-Angiografie) verpflichtend.
Mit der Feststellung des Hirntodes sind die Voraussetzungen für eine Organentnahme zur Transplantation geschaffen.