Serie Medizin und Recht: Über Strafverfahren gegen Ärzte wegen „Kunstfehlern“ wird in Alltagsmedien gerne berichtet, weil sie die breite Öffentlichkeit interessieren. Auch für Juristen sind derartige Berichte oft die einzigen Quellen für Fälle aus der Praxis, finden sich doch darüber – angesichts der meist geringen Strafen – kaum Berichte in Fachzeitschriften. Weiters landen solche Fälle kaum vor Höchstgerichten, sodass den Urteilen meist der Eintrag in die offizielle Entscheidungsdatenbank (RIS) verwehrt bleibt.
Fachärztin haftet für fehlerhafte Übertragung einer Dosierung in die Patientenkurve und den Entlassungsbrief durch Turnusärzte.