Auf den ersten Blick spießt es sich primär an der rückwirkenden Gehaltserhöhung – die im Großteil Österreichs sehr wohl umgesetzt ist, an der MUW aber verweigert wird. Dazu kommen aber sehr wohl noch andere Punkte, wie der Betriebsratsvorsitzende Dr. Martin Andreas im Interview erläutert: u. a. die klinikweise Abstimmung zur Einführung von so genannten „Mischmodellen“ (mit einzelnen Nachtdiensten von 13 Stunden) und letztlich auch die immer noch fehlende Umsetzung der mitverantwortlichen Tätigkeit der Pflege.
Woran spießt es sich?
Obwohl viele Punkte schon ausverhandelt sind und außer Streit stehen, hat der Betriebsrat das nachgebesserte Angebot des Rektorats am 30. April wieder abgelehnt. Die Zustimmung soll es nur für ein entsprechendes Gesamtpaket geben.
Die MUW hatte ihr Angebot nach dem Scheitern früherer Gesprächsrunden in einigen Punkten nachgebessert. – Konkret bei den Gehältern, hier hatte man ja im Februar noch eine nach Rang gestaffelte Anhebung zwischen 15 und 25% angeboten, der Betriebsrat hatte jedoch eine einheitliche Gehaltserhöhung für alle Ärzte – wie sie in Innsbruck erreicht wurde – gefordert. Das aktuelle Angebot des Rektorats umfasst jetzt eine einheitliche Gehaltserhöhung um 20% ab 1. Jänner 2016 und weitere 10% ab 1. Jänner 2019.
Die MUW-Ärzte wollen jedoch eine Gehaltserhöhung rückwirkend mit 1. Jänner 2015 – immerhin ein Verhandlungsergebnis, dass in den anderen Universitätskliniken und auch den meisten Bundesländern erzielt wurde, wie Martin Andreas betont: nur in Wien nicht. Das Ganze ist umso prekärer, als am AKH die Hälfte der Ärzte das Opt-out unterschrieben hat, um den Betrieb unter schwierigsten Bedingungen aufrechtzuerhalten. „In Innsbruck, Salzburg, Graz, Oberösterreich und Kärnten wird rückwirkend bezahlt, nur in Wien nicht“, sagt Martin Andreas: „Bei uns waren 50% der Ärzte von sich aus bereit, mehr zu arbeiten, weil sie sich den Patienten verpflichtet sehen! Und jetzt sollen die, die dazu bereit waren, die Blöden sein!“ Das vom Rektor angebotene Vorziehen eines Teils des für den Zeitraum 2016–2018 vorhandenen Finanzvolumens ist nichts anderes als ein Umschichten auf 2015, und damit ein Umverteilen; unterm Strich fehlt jedem einzelnen die Summe der jetzt umkämpften 2015er-Erhöhung.
Laut Aussendung des Rektorats besteht bereits Einigkeit bei neuen Dienstplanmodellen und bei der Höhe der Entschädigung für Rufbereitschaften. Diese soll es ja vor allem auf Abteilungen geben, wo hochspezialisierte Leistungen bedarfsabhängig erbracht werden (z. B. in der Transplantchirurgie). Dass aber gerade beim Thema Rufbereitschaft die Personalvertretung weit über den eigenen Schatten gesprungen ist und den Verhandlungspartnern entgegenkam, steht so jedoch nicht in der Aussendung. Die Rufbereitschaft war ein No-Go in Wien, sagt Andreas erbost: „Wir haben uns sehr weit bewegt!“
Abgesehen vom Geld geht es aber auch um noch andere Dinge. Zwar hat der Betriebsrat prinzipiell neuen Dienstmodellen zugestimmt, vor der Einführung so genannter „Mischmodelle“ (die auch die extrem unbeliebten ausschließlichen Nachdienst-Schichten von 13 Stunden enthalten) sollen jedoch die Mitarbeiter befragt werden. Wenn das Modell an einer Abteilung eingeführt wird, soll es davor eine Abstimmung geben, so will es die Personalvertretung. Das Rektorat kam ihnen hier nicht entgegen.
Neue Ärztestellen nur nach Aufgabenteilung mit Pflege
Einig war man sich ja prinzipiell, dass begleitend zur Umsetzung des KA-AZG auch Strukturmaßnahmen erfolgen müssen, und Ärzte um die Aufgaben des mitverantwortlichen Tätigkeitsbereiches der Pflege (Infusionen, Blutabnahmen …) zu entlasten sind. Ärztestellen sollen dann nur dort neu besetzt werden dürfen, wo diese Strukturmaßnahmen auch erfolgt sind.
Hier spießt es sich in den Verhandlungen wieder, denn die Pflege untersteht nicht dem Bund, sondern der Gemeinde Wien. Die Verlagerung dieser Tätigkeiten kann also ohne Mitwirkung der Gemeinde Wien nicht erreicht werden.
Zwar wird die Personalvertretung nicht müde, jene Abteilungen, wo an der Umsetzung bereits erfolgreich gearbeitet wird, vor den Vorhang zu holen und auch zu würdigen. Laufend aktualisierte Übersichten mit nach dem Ampelsystem ausgewiesenen Abteilungen (rot, orange, grün) sind auf der Website zu finden. Aber solange der KAV sich hier weiter taub stellt und sich nicht zur Umsetzung bekennt, beißt sich die Katze also am AKH weiter in den Schwanz. Die Personalvertretung kann das Paket mit dem Rektorat (Bund) nicht unterzeichnen, solange die dafür notwendigen Grundvoraussetzungen nicht garantiert sind … Und wieder ist man hier in Wien Schlusslicht. „In anderen Bundesländern ist man in der Umsetzung schon wesentlich weiter“, sagt Martin Andreas.
Bessere Gehälter, eine raschere Umsetzung des mitverantwortlichen Tätigkeitsbereiches der Pflege, keine Personaleinsparungen – so machen es die Bundesländer, nur Wien ist anders. „Ich verstehe es nicht, so kann man kein Gesundheitssystem planen“, sagt Martin Andreas dazu: „Man muss in Wien endlich vergleichbare Bedingungen wie in den Bundesländern schaffen.“