Mit einer Patientenverfügung (PatV) können Patienten bestimmte Behandlungsmethoden für einen Zeitpunkt ausschließen, zu dem sie nicht mehr einsichts-, urteils- oder äußerungsfähig sind.
Zu unterscheiden ist zwischen einer verbindlichen und einer beachtlichen Patientenverfügung (PatV).
Eine verbindliche PatV setzt die Einhaltung der im PatVG genannten Form- und Inhaltserfordernisse voraus. Sofern eine verbindliche Patientenverfügung nicht widerrufen wird, hat sie fünf Jahre lang Geltung. Verliert der Patient in diesen fünf Jahren seine Einsichts- und Urteilsfähigkeit nicht, so muss eine verbindliche PatV erneuert werden.
Eine beachtliche PatV liegt vor, wenn nicht alle Formerfordernisse erfüllt werden, die für die Errichtung einer verbindlichen PatV notwendig sind, oder wenn trotz Einhaltung dieser Formvorschriften die PatV vom Patienten ausdrücklich als „beachtliche PatV“ benannt wird.
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