Häufig gestellte Fragen von Patient:innen

Wird die Patientin/der Patient mit dem Lebensende konfrontiert, tauchen unweigerlich viele Fragen auf.
Univ.-Prof. Priv.-Doz. DDr. Eva Katharina Masel, MSc, beantwortet acht Fragen, die häufig in den Beratungsstellen der Krebshilfe gestellt werden.

Ist schmerzfreies Sterben möglich? Was passiert, wenn Schmerzmittel nicht mehr ausreichend wirken?
An Schmerzen zu leiden zählt mit Sicherheit zu einer der größten Ängste in Bezug auf das Sterben. Schmerzen können sowohl medikamentös als auch nichtmedikamentös gelindert werden, dazu gibt es zahlreiche Möglichkeiten. Sollte dennoch, was in der Praxis sehr selten der Fall ist, weiterhin eine starke Belastung durch Schmerzen bestehen, kann eine sogenannte „palliative Sedierung“ mit einem Beruhigungsmittel erfolgen. Die Sedierung kann je nach aktueller Situation und dem Wunsch der Patient:innen von einem leicht verminderten bis zu einem stark reduzierten Wachzustand reguliert werden. Sie kann immer wieder unterbrochen werden oder dauerhaft bis zum Tod erfolgen.

Meine Angehörigen wollen nicht hören, dass ich sterbe. Wie kann ich es ihnen am besten mitteilen?
Jeder Mensch ist in ein individuelles soziales System eingebettet, es gibt daher kein Patentrezept. Erfahrungsgemäß wollen sich Angehörige und Patient:innen oft gegenseitig schützen, woraus ein unausgesprochener „Elefant im Raum“ resultiert, der größer und größer wird und Druck verursacht. Hilfreich ist es bestimmt, vorab um Offenheit für ein solches Gespräch zu bitten und den Angehörigen mitzuteilen, dass Beschwichtigungen wie „Du schaust ja eh so super aus!“ nicht immer zielführend sind. Ein guter Leitspruch ist: Über das Sterben zu reden hat noch niemanden umgebracht!

Ich habe Angst vor dem Ersticken.
Wie werde ich begleitet, gibt es lindernde Medikamente?
Es gibt eine sehr lange S3-Leitlinie Palliativmedizin, in der viel über die evidenzbasierte Linderung von belastenden Symptomen geschrieben steht. Bei Erstickungsgefühl gibt es neben physikalischer Therapie die Möglichkeit der Gabe von Sauerstoff. Eingesetzt werden können bronchialerweiternde Medikamente, Morphium-Präparate zur Linderung von Atemnot, angstlösende Medikamente und viele andere begleitende Maßnahmen.

Was mache ich, wenn ich kein Palliativ- oder Hospizbett erhalte? In diesen Ab­teilungen sind Besucherregeln lockerer als auf Normalstationen.
In Ausnahmesituationen gibt es im Zuge von schweren Erkrankungen die Möglichkeit, dass An- und Zugehörige zu Besuch kommen können. Hier ist das Personal erfahrungsgemäß sehr bemüht und wird Sie unterstützen.

Ich möchte zu Hause sterben, habe aber Angst davor, nicht ausreichend medizinisch versorgt zu sein. Wie kann ich das bestmöglich organisieren?
In Österreich gibt es eine abgestufte Hospiz- und Palliativversorgung, die in unterschiedliche Bereiche gegliedert ist. Mobile Palliativteams können zu Hause betreuen und sind sehr kompetent und erfahren. Hilfreiche Websites sind beispielsweise www.hospiz.at und www.palliativ.at, dort finden Sie auch entsprechende Adressen in den unterschiedlichen Bundesländern.

Muss ich im Krankenhaus mit den ­derzeit durch die Pandemie bedingten Besuchseinschränkungen allein sterben?
Im Falle von schweren Erkrankungen gibt es Ausnahmeregelungen, und An- und Zugehörige dürfen zu Besuch kommen.

Brauche ich eine beachtliche oder verbindliche Patientenverfügung, oder genügt es, wenn ich immer wieder aktuell im Krankenhaus sage, was ich möchte und was nicht?
Je sorgfältiger Sie sich Gedanken über Ihre Vorstellungen machen, desto besser ist es. Dennoch können Sie einen im Rahmen einer Patientenverfügung und/oder Vorsorgevollmacht ausgedrückten Willen jederzeit mündlich widerrufen. Da die Patientenverfügung eine „Bringschuld“ ist, lohnt es sich, eine solche ins Krankenhaus mitzubringen oder – falls keine vorliegt – Ihren Willen entsprechend zu artikulieren. Jede Behandlung und jede Maßnahme benötigt Ihr Einverständnis.

Ganz aktuell: Was muss ich machen, wenn ich den ­assistierten Suizid in Anspruch nehmen möchte? (Stichwort: Sterbeverfügung)
Das Sterbeverfügungsgesetz ist mit 01. 01. 2022 in Kraft getreten, und es wird wohl noch einige Zeit dauern, bis entsprechende Strukturen geschaffen sind. Momentan wird eine Plattform vorbereitet, www.sterbeverfuegung.at, wo Sie bald Informationen finden werden können.