Mit 1. Juni 2015 gelten für die Allgemeinmedizin- und Facharzt-Ausbildung neue gesetzliche Bestimmungen. Das bringt neue Herausforderungen für alle Krankenhäuser in Österreich. Zwei Systeme werden jahrelang parallel laufen. Damit soll aber auch die Ausbildung junger Mediziner einheitlicher strukturiert werden.
Ärzte, die bereits vor dem 31. Mai 2015 Ausbildungszeiten absolviert haben und in die Ärzteliste eingetragen sind, können ihre Ausbildung nach den bisher geltenden Bestimmungen fertigstellen (Unterbrechungen der Ausbildung, u. a. durch Karenzzeiten, wirken sich nicht nachteilig aus). Selbstverständlich besteht für diese Ärztegruppe auch die Möglichkeit zum Umstieg auf die neue Ausbildungsordnung.
Neben der Ausbildung zum Facharzt wurde auch die Ausbildung zum Allgemeinmediziner angepasst und um die praktische Ausbildung in Lehrpraxen erweitert.
Mehr zur Ausbildung findest du hier
Die 15 häufigsten WHO-Diagnosen (EU)
Allgemeinarzt
Die auf die Basisausbildung folgende Ausbildung zum Allgemeinmediziner umfasst zumindest folgende Fächer:
Des Weiteren ist die verpflichtende Absolvierung von Inhalten aus der Dermatologie und Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde geplant
6 Monate Lehrpraxis beim Arzt für Allgemeinmedizin als letzter Ausbildungsabschnitt:
– Erhöhung auf 12 Monate (ab 1.7.2027), Möglichkeit neben der Ausbildung in der Lehrpraxis auch in einer Krankenanstalt im Rahmen von Nacht- oder Wochenenddiensten tätig zu werden
– Konsiliarausbildung in einzelnen Fächern möglich, jedoch zumindest 30 Stunden/Woche tätig (auch in Kombination mit einer Tätigkeit in einer Lehrpraxis)
Internistische Fächer
Chirurgische Fächer
wichtige Downloads
Lehrpraxis
Insgesamt kann man sich derzeit 12 Monate LP für den Turnus Allgemeinmedizin und den Turnus Facharzt eines Sonderfaches anrechnen lassen.
Turnus Allgemeinmedizin – Lehrpraxis anrechenbar beim Allgemeinmediziner,
bei den Fachärzten für
Turnus Facharzt – Lehrpraxis aller Fächer anrechenbar
Liste aller Lehrpraxisberechtigten Ordinationen: Liste
Achtung: Nur eine Lehrpraxis ist nur anrechenbar, wenn sie nach dem Kollektivvertrag für Lehrpraxen bezahlt wird.
Zeitraum: Insgesamt sind 12 Monate anrechenbar .
Anmeldung und Durchführung: NICHT sofort nach der Promotion möglich!, während der Ausbildung und auch am Ende schon.
Du möchtest selber eine Lehrpraxis anmelden?
Nach einer dreijährigen Tätigkeit als niedergelassener Arzt mit Kassen kann um die Bewilligung angesucht werden.
Das Formular erhaltest du über die Rechtsabteilung der Ärztekammer für Wien. Laut ÄK dauert die Frist ca. 2-3 Monaten und danach stellt dir die Österreichische Ärztekammer eine Bewilligung zur Führung einer Lehrpraxis aus.
Links:
Weitere Infos zur Lehrpraxis
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