Die im Jahr 2014 beschlossene Novelle der Ärzteausbildung, welche die allgemeinärztliche und fachärztliche Ausbildung regelt, macht es notwendig, dass sämtliche österreichische Krankenhäuser Ausbildungsstellen neu beantragen müssen, was mehr als 2.000 Anträgen entspricht. Dies ist besonders wichtig, um Ärztinnen und Ärzten die Sicherheit zu geben, bestmöglich nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft und den Erfordernissen der Patientenbetreuung auf die Anforderungen ihres Berufsfeldes vorbereitet zu werden.
Leider verzögern sich viele Verfahren, weil von den Krankenhäusern unvollständige Unterlagen geliefert werden, beklagt Artur Wechselberger, Präsident der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK), die ärgerlichen Verzögerungen im Ablauf. Deshalb appelliert Wechselberger an das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen: Es müsse den Krankenhausträgern – insbesondere den Ländern – klar gemacht werden, dass nur ihre aktive Mithilfe bei der Einbringung der Anträge die Anerkennung ihrer Krankenhäuser als Ausbildungsstätten beschleunigen kann – letztlich eine Voraussetzung für die Zukunft der ärztliche Versorgung.
„Die Anerkennungsverfahren laufen bei uns auf Hochtouren. Es wäre schade, wenn dieses große Reformwerk, das das Bundesministerium und die Ärztekammer seit Jahren engagiert betreiben, durch mangelhafte Anträge der Krankenhausbetreiber ins Stocken gerät”, so Wechselberger abschließend.
Quelle: ÄK Österreich