Dr. Bernhard UMFAHRER
Rechtsanwalt / Attorney at law
Wipplingerstraße 34/101 (Börsegebäude)
1010 Wien, Austria
Email: bernhard.umfahrer@umfahrer.com
Web: www.umfahrer.com
Gerade in den letzten Jahren scheint sich der Trend zu verstärken, dass Patienten immer häufiger ihre Ärzte klagen.
Die Gründe hierfür sind vielfältig und reichen von der enttäuschten Erwartung, dass sich beispielsweise nach einer Schönheits-OP das eigene Leben grundlegend verändert über die Verbreitung von Rechtsschutzversicherungen, die den Patienten quasi risikolose Klagen ermöglichen über behauptete Aufklärungsfehler.
Der Arzt trägt die Beweisast für die Risikoaufklärung vor einer Behandlung. Wenn ihm dies nicht gelingt, dann gilt die Einwilligung in die medizinische Behandlung als nicht erteilt und der Arzt haftet im schlimmsten Fall auch bei einer völlig fehlerfreien Behandlung für alle nachteiligen Folgen, mitunter sogar strafrechtlich.
Umfang und Detailgrad der erforderlichen Aufklärung sind von Fall zu Fall verschieden und hängen insbesondere von der Dringlichkeit des Eingriffs als auch dem individuellen Informationsbedürfnis des Patienten ab.
Der Beweis einer ordnungsgemäßen und umfassenden Aufklärung – gegebenenfalls viele Jahre nach der gegenständlichen Behandlung – wird in der Regel am ehesten mit einer guten Dokumentation gelingen.
Der Dokumentation kommt nicht nur im Bereich der Aufklärung zentrale Bedeutung zu, sondern vor allem in Bereich der Behandlung. Grundsätzlich muss die gesamte ärztliche Behandlung dokumentiert werden. Auf Verlangen ist dem Patienten auch Einsicht in die Dokumentation zu gewähren bzw sind ihm Kopien auszuhändigen.
Auch wenn es im Zusammenhang mit möglichen Behandlungsfehlern nicht die strenge Beweislastumkehr gibt wie bei der medizinischen Risikoaufklärung, wird auch hier ein strenger Maßstab angelegt, weil nicht dokumentierte Maßnahmen grundsätzlich als nicht gesetzt gelten.
Auch zur Behandlungsdokumentation gibt es keine exakten Vorgaben was Umfang und Detailgrad betrifft.
Nach unserer Erfahrung setzten sich Ärzte in aller Regel mit vollem Elan & Engagement für die bestmögliche medizinische Behandlung ihrer Patienten ein, während sie der Dokumentation der Behandlung & Aufklärung oftmals nicht jene Aufmerksamkeit widmen, wie man es sich aus Anwaltssicht wünschen würde. Grundsätzlich gilt, dass man mit einer guten Dokumentation die Haftungsrisiken deutlich minimieren kann und auch dazu beitragen kann, dass Gerichtsprozesse möglichst effizient geführt werden können.
Oftmals unterschätzen Ärzte das Risiko von Arzthaftungsklagen, weil sie sich in Sicherheit wiegen im Glauben, dass die gesetzlich verpflichtende Haftpflichtversicherung ohnedies in jedem Fall deckt. Dies mag in vielen Fällen zutreffen, es sind aber durchaus Konstellationen denkbar und kommen in der Praxis auch vor, in denen der eingetretene oder zu erwartende Gesamtschaden den Betrag der Versicherungssumme übersteigt, womit ein Risiko der persönlichen Haftung des Arztes einhergeht. Dies ist beispielsweise im Zusammenhang mit der pränatalen Diagnostik relevant, wenn körperliche und/oder geistige Einschränkungen zu lebenslanger fehlender Selbsterhaltungsfähigkeit sowie zu einer Pflegebedürftigkeit führen.
Wenn Ärzte aus ressourcentechnischen Gründen die Dokumentation nicht selbst zur Gänze anfertigen können oder wollen, so empfiehlt sich eine gut durchdachte Ordinationsorganisation mit entsprechend geschulten Mitarbeitern, die hier in weiten Teilen das ärztliche Personal entlasten können.
Insgesamt gilt, dass sich viele Risiken vermeiden lassen, wenn man rechtzeitig im Vorfeld geeignete Vorkehrungen trifft. Dies können Schulungen & Sensibilisierungen der Ordinationsmitarbeiter sein ebenso wie Verbesserungen in den organisatorischen Abläufen und der Dokumentation. Es kann sich auch als sinnvoll erweisen, neben spezialisierten Rechtsanwälten auf die Unterstützung von Unternehmens- & Organisationsberatern zurückzugreifen, die auf das Management von Arzt-Ordinationen spezialisiert sind.
Immer dann wenn mehrere Ärzte, Ordinationen, Krankenanstalten bzw. mehrere Angehörige von Gesundheitsberufen in eine medizinische Diagnose, Aufklärung und Heilbehandlung eingebunden sind, empfiehlt sich eine klare Dokumentation, wer konkret Vertragspartner des Patienten für welche Maßnahmen ist und auf welcher Grundlage andere Personen eingebunden sind, wer wofür verantwortlich ist.
Auch wenn dies auf den ersten Blick selbstverständlich erscheinen mag, kommen in der Praxis immer wieder Fälle vor, in denen dies aufgrund mangelnder oder gänzlich fehlender Dokumentation nicht klar ist.
Aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung bei Arzthaftungsprozessen sind wir der ideale Partner, um den weitgehend standardisierten, aber dennoch maßgeschneiderten Ablauf einer gerichtstauglichen Aufklärungsdokumentation zu erarbeiten und so im Idealfall Prozesse von vornherein zu vermeiden.
Oftmals gelingt uns die Erzielung von Vergleichen unter Einbindung der Versicherungen und können so weitere Kosten und vor allem Zeit sparen helfen.
Dort wo sich Prozesse als unvermeidlich erweisen, helfen wir, medizinisch komplexe Fragestellungen auf die rechtlich wesentlichen Themen zu fokussieren und prüfen Gerichtsgutachten sehr genau auf eine nachvollziehbare Herleitung der Begründung ihrer Ergebnisse.
Redaktion: Dr. Bernhard Umfahrer