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Wer sich für das Sonderfach Innere Medizin und Rheumatologie interessiert, den erwarten für die Ausbildung zwei Teilprüfungen: Während die Grundprüfung Innere Medizin ein elektronischer Multiple-Choice-Test mit 120 Fragen ist, wird die Schwerpunktprüfung Rheumatologie als strukturierte mündliche Prüfung durchgeführt. Die Themen werden im “Blueprint” abgebildet, einem Art “Prüfungsplan”.
In den letzten Jahren kam es in Österreich zu grundlegenden Änderungen in der ärztlichen Ausbildung. Mit der Einführung der Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 ist nun auch ein neuer Prüfungsmodus verbunden. Im Bereich der Inneren Medizin und seinen zahlreichen Subdisziplinen waren die Änderungen besonders tiefgreifend, da es die bisherigen Additivfächer (z. B. Additivfacharzt Rheumatologie) in der gehabten Form so zukünftig nicht mehr geben wird. An deren Stelle treten ab nun die neuen internistischen Sonderfächer. Somit gibt es nun neu das Sonderfach Innere Medizin und Rheumatologie.
Wie bei allen ärztlichen Prüfungen, die über die Österreichische Ärztekammer erfolgen, handelt es sich bei der Prüfung im Sonderfach Innere Medizin und Rheumatologie um ein standardisiertes und evaluierbares Verfahren. Allgemein gilt, dass eine ärztliche Prüfung für das jeweilige Fach repräsentativ, wissenschaftlich korrekt, für die jeweilige ärztliche Tätigkeit relevant und an den Bedürfnissen der Bevölkerung orientiert sein muss. Mit der Prüfung soll dokumentiert werden, dass der Absolvent in der Lage ist, seine zukünftige Arbeit als Facharzt kompetent auszuführen. Im Sonderfach Innere Medizin betrifft dies konkret den allgemeinen internistischen Teil sowie die Schwerpunktsetzung im Bereich Rheumatologie. Die Prüfungsinhalte müssen geeignet sein, das integrative Wissen des Kandidaten zu prüfen, das notwendig für die Bewältigung der alltäglichen beruflichen Erfordernisse ist. Grundsätzlich gäbe es verschiedene Möglichkeiten, Kandidaten entsprechend zu prüfen. In Anbetracht der Größe des Faches Rheumatologie und der somit zu erwartenden Anzahl der Kandidaten ist eine strukturierte mündliche Prüfung als Prüfungsform für den speziellen Teil Rheumatologie naheliegend.
Grundprüfung Innere Medizin: Der erste Teil der Prüfung besteht aus der Grundprüfung Innere Medizin. Diese prüft die Inhalte der Sonderfach-Grundausbildung gemäß Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 ab. Die Anmeldung zur Grundprüfung Innere Medizin kann frühestens nach 33 Monaten Grundausbildung erfolgen (d. h. nach Absolvierung der obligaten 9 Monate Basisausbildung sowie weiterer 24 Monate Sonderfach-Grundausbildung Innere Medizin). Diese Prüfung (Grundprüfung Innere Medizin) wird in Form eines elektronischen Multiple-Choice-Tests mit 120 Fragen durchgeführt. Es wird zu jeder Frage 5 Antwortmöglichkeiten geben, wobei jeweils nur 1 Antwort richtig ist. Zur Beantwortung der Fragen sind 4 Stunden vorgesehen. Die Auswertung der Prüfung erfolgt elektronisch nach internationalen Evaluationskriterien. Für jede richtige Antwort wird 1 Punkt vergeben. Maximal sind somit 120 Punkte erreichbar. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn mindestens 65 % der bewerteten Prüfungsfragen richtig beantwortet wurden.
Schwerpunktprüfung Rheumatologie: Der zweite Teil der Prüfung besteht aus der Schwerpunktprüfung Rheumatologie. Dieser Teil prüft die Inhalte der Sonderfach-Schwerpunktausbildung gemäß Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 ab. Die Anmeldung zur Schwerpunktprüfung Rheumatologie kann frühestens nach 53 Monaten erfolgen (d. h. nach Absolvierung der obligaten 9 Monate Basisausbildung, der nachfolgenden 27 Monate Sonderfachgrundausbildung Innere Medizin so-wie weiteren 17 Monaten Sonderfachschwerpunktausbildung Rheumatologie). Dieser Teil der Prüfung wird nicht als Multiple-Choice-Test, sondern als strukturierte mündliche Prüfung durchgeführt. Das bedeutet, dass sowohl die bei der Prüfung gestellten Fragen als auch die erwarteten Antworten im Vorhinein festgelegt sind. Die Fragen werden für alle Kandidaten nach dem gleichen Schlüssel ausgewählt. Insgesamt werden 8 Fallvignetten abgeprüft, wobei bei jedem Fall mehrere Unterfragen gestellt werden. Die Antworten der Kandidaten werden dann mit dem vorgegebenen Antwortschlüssel verglichen und entsprechend bepunktet. Zu Beginn der Prüfung sind 30 Minuten Vorbereitungszeit vorgesehen. Um die Prüfung zu bestehen, müssen 6 von 8 Fallbeispielen positiv bewertet sein, wobei die Bestehensgrenze pro Fallbeispiel vom Prüfungsausschuss vor der Prüfung festgelegt wird. Die Beurteilung erfolgt mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“. Die Fragen werden aus einem Fragenpool ausgewählt, der vom Prüfungsausschuss in Zusammenarbeit mit der Akademie der Ärzte verwaltet wird.
Mit der Prüfung beauftragt ist für den ersten Teil (Grundprüfung Innere Medizin) die Österreichische Gesellschaft für Innere Medizin. Der zweite Teil (Schwerpunktprüfung Rheumatologie) wird von der Österreichischen Gesellschaft für Rheumatologie und Rehabilitation abgewickelt. Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Auswahl der Prüfungsfragen, die Durchführung der Prüfung, die Festlegung der Bestehensgrenze und die Qualitätssicherung der Prüfungsfragen. Der Prüfungsausschuss, welcher jeweils für 5 Jahre nominiert ist, besteht aus insgesamt 6 Personen (1 Vorsitzender, 2 Mitglieder sowie 3 Stellvertreter). Der Prüfungsausschuss bzw. einzelne seiner Mitglieder können die Facharztprüfung selbst abnehmen oder andere Prüfer einsetzen. Prüfer müssen auf alle Fälle Fachärzte für Innere Medizin (erster Teil) bzw. Rheumatologie (zweiter Teil) sein. Prüfer dürfen nicht Ausbildungsverantwortliche eines Kandidaten sein oder in einem persönlichen Naheverhältnis zu diesem stehen.
Der Prüfungsinhalt der jeweiligen Teilprüfung spiegelt die Ausbildungsinhalte gemäß Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 für das Sonderfach Innere Medizin und Rheumatologie wider. Die entsprechenden Themen werden im sog. „Blueprint“ abgebildet. Ein Blueprint kann quasi als eine Art „Prüfungsplan“, Themenkatalog oder auch Inhaltsverzeichnis verstanden werden. Er orientiert sich an den Anforderungen, die an einen Facharzt im Sonderfach gestellt werden. Der Blueprint ist prozentuell gewichtet. Das bedeutet, dass den einzelnen enthaltenen Themen ein höherer oder weniger hoher Platz im Bereich der Prüfung zugeordnet wird. Damit wird gewährleistet, dass die Themen bei jeder Prüfung im Wesentlichen in gleichem Umfang enthalten sind.
Hat ein Kandidat die Prüfung nicht bestanden, so gibt es die Option einer Einsicht in die Prüfungsunterlagen. Ist der Kandidat der Ansicht, dass das negative Prüfungsergebnis zu Unrecht bestehe, so gibt es die Möglichkeit, Beschwerde gegen das Prüfungsergebnis zu erheben. Diese Beschwerde ist schriftlich zu begründen und bis spätestens 4 Wochen nach Zustellung bei der Österreichischen Akademie der Ärzte einzubringen. Zu beachten ist, dass im Falle einer Beschwerde der Antritt zur Wiederholungsprüfung erst nach Vorliegen des Ergebnisses des Beschwerdeverfahrens zulässig ist. Insgesamt sind fünf Prüfungsantritte möglich. Der letzte (= fünfte) Prüfungsantritt erfolgt in Form einer mündlichen, kommissionellen Prüfung. (Herwig Pieringer, 28.3.2018)
Priv.-Doz. Dr. Herwig Pieringer, MBA, ist Spezialist für Innere Medizin und Rheumatologie an der Klinik Diakonissen Linz.
Der Artikel ist im Fachmedium “Universum Innere Medizin” 09/17 erschienen.
Weitere Informationen zur Facharztprüfung im Sonderfach Innere Medizin und Rheumatologie inklusive Prüfungsbeispiele finden sich hier.