Die Finanzierung der Lehrpraxis ist, zumindest für den Zeitraum von 2018 bis 2020, fixiert. Inhaber der Lehrpraxis übernehmen zehn Prozent der Kosten.
Redaktion: Sophie Niedenzu
Die Lehrpraxis ist für angehende Allgemeinmediziner ab Mitte 2018 für jene, die in die neue Ärzte-Ausbildungsordnung fallen, verpflichtend. Die sechs Monate Praxis bei einem niedergelassenen Allgemeinmediziner erfolgt im Anschluss an die 27 Monate Praxis im Krankenhaus. Ziel ist es, dass Ärzte in Ausbildung relevante Inhalte erlernen, die im Spital zu kurz kommen, aber als Hausarzt von Bedeutung sind.
Für die Finanzierung der Lehrpraxis war bis dato nur der Bund verantwortlich. Zukünftig werden je 32,5 Prozent der Kosten von den Ländern und den Sozialversicherungen getragen, 25 Prozent kommen vom Bund. Die übrigen zehn Prozent bezahlen die Inhaber der Lehrpraxis. Diese aktuell beschlossene Finanzierung der Lehrpraxen ist für die Jahre 2018 bis 2020 sichergestellt, der Gesamtaufwand beträgt rund 24,8 Millionen Euro. Die 25 Prozent des Bundes sind mit vier Millionen Euro gedeckelt – sollten diese Mittel erschöpft sein, übernehmen die Länder und Sozialversicherungen die darüber hinausgehenden Kosten je zur Hälfte. “Im Interesse der Patienten wird durch die hohen Anforderungen an den Lehrpraxis-Inhaber eine Qualitätssicherung dieses Ausbildungsschrittes gewährleistet”, sagt Sozial- und Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein.
Derzeit wird der Ausbildungsbedarf auf etwa 450 Lehrpraktikanten pro Jahr geschätzt. Mit der verpflichtenden Lehrpraxis würden angehende Ärzte bestmöglich auf ihren künftigen Beruf als Hausarzt vorbereitet werden, sagt Dr. Alexander Biach, Vorsitzender des Verbandsvorstandes des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger. Denn Jungärzte würden nicht nur den Ordinationsalltag kennenlernen, sondern erhielten auch Einblick darin, wie eine Praxis unternehmerisch betrieben wird. “Gerade die Lehrpraxis – “das Lernen draußen, in der Praxis” – ist essentieller Teil der Ausbildung unserer Jungmediziner”, zeigt sich Dr. Thomas Szekeres, Präsident der Österreichischen Ärztekammer, erfreut, dass mit dem Beschluss die Frage nach der Finanzierung der Lehrpraxen gelöst wurde.
Hausärzte werden nach wie vor dringend gesucht: Derzeit sind österreichweit 55 Kassenstellen unbesetzt. Mit der Finanzierung der verpflichtenden Lehrpraxen soll der Beruf des Hausarztes aufgewertet werden. Das Gehalt der Lehrpraktikanten richtet sich nach dem Gehalt der Turnusärzte und beträgt etwa 27.000 Euro für die sechs Monate. “Eine Benachteiligung von Allgemeinmedizinern gegenüber Fachärzten wäre zum einen nicht gerecht, zum anderen hätte sie viele Interessenten von einer Lehrpraxis abgehalten”, sagt Dr. Johannes Steinhart, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer und Obmann der Bundeskurie niedergelassener Ärzte. (Sophie Niedenzu, 13.2.2018)