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Ärzte können sich freiwillig dafür entscheiden, mehr als 48 Stunden pro Woche zu arbeiten. Eine wesentliche Änderung bei der Opt-out Regelung betrifft Ärzte an Universitätskliniken.
Wer an Universitätskliniken als Arzt tätig ist, darf auch weiterhin bis zu durchschnittlich 60 Stunden pro Woche bei einem Durchrechnungszeitraum von 17 bzw. 26 Wochen, falls in einer Betriebsvereinbarung genehmigt, bzw. bis zu 72 Stunden in einzelnen Wochen arbeiten. Die dafür notwendige Möglichkeit einer schriftlichen Zustimmung (Opt-out) wurde heuer verlängert. Die Arbeitszeitregelung, die seit dem 1. Jänner 2018 gilt, hat allerdings eine Änderung, denn zwölf der 60 Stunden dienen ausschließlich der Forschung und Lehre.
Laut EU-Recht ist es möglich, freiwillig mehr als 48 Stunden zu arbeiten – der Arbeitgeber darf aber nicht aktiv dazu auffordern. Im Gesetz besteht ein Diskriminierungsverbot seitens des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer, die sich gegen das Opt-out entscheiden. In der Realität lässt sich das allerdings schwer vermeiden. Es kommt nämlich vor, dass Ärzten ein Opt-out Vertrag zusammen mit dem Arbeitsvertrag zur Unterschrift vorgelegt wird, ohne dass dies seitens des Arbeitgebers erklärt wird. Junge Ärzte werden nicht selten dazu gebracht, die Zustimmung zu geben, weil die Arbeitgeber dies damit begründen, dass alle anderen angestellten Kollegen auch ein Opt-out unterschrieben hätten.
Die Diskussion um die Ärzte-Arbeitszeit ist nicht neu und hat eine lange Geschichte: bis vor 20 Jahren gab es keine konkrete Stundenregelung, danach folgte eine Übergangszeit bis 2002. Erst dann wurde die Reduktion auf eine 72-Stunden-Woche schließlich umgesetzt. Eine EU-Richtlinie schreibt nämlich vor, dass die Höchstarbeitszeit von 48 Stunden inklusive Überstunden pro Woche im Durchschnitt nicht zu überschreiten ist. Daher wurde mit 1. Jänner 2015 die Neuregelung im Ärzte-Arbeitszeitgesetz in Österreich beschlossen. Außerhalb der Universitätskliniken gilt daher auch weiterhin die Regelung, wonach Ärzte mit einem Opt-out bis zu 55 Stunden pro Woche arbeiten – in einigen Jahren ist damit allerdings auch Schluss, denn ab Mitte 2021 wird es kein Opt-out mehr geben.
Das Krankenanstalts-Arbeitszeitgesetz (KA-AZG) gilt für alle Krankenanstalten Österreichs und damit für alle dort tätigen Ärzte, ausgenommen sind leitende Positionen. Einige Punkte aus dem Gesetzestext lauten:
Was das Thema Familie und Karriere betrifft, scheint das für die meisten Ärzte nicht vereinbar zu sein. Vor allem die Kolleginnen sind stark davon betroffen. Seit 2010 steigt der Anteil an weiblichen Studierenden in der Humanmedizin kontinuierlich und betrug bereits 60 Prozent – in den höheren Hierarchieebenen an Universitäten und Kliniken findet sich diese Zahl jedoch nicht mehr. Schätzungen gehen davon aus, dass acht Prozent der Chefarztpositionen von Ärztinnen besetzt sind, in den chirurgischen Fächern ist der Anteil noch geringer. (Arastoo Nia, 15.2.2018)
Quellen: