Studienberechtigungsprüfung

Studienberechtigungsprüfung – Ohne Matura ein Studium beginnen?

In diesem Fall gibt es die Möglichkeit, mit einer sogenannten Studienberechtigungsprüfung (SBP) die Universitätsreife für ein Bachelor-, Diplom- oder Lehramtsstudium zu erreichen.

Die Studienberechtigungsprüfung (SBP) legt man für eine spezifische Studiengruppe ab – bedeutet dass man damit keine Studienberechtigung besitzt, alle Studien zu absolvieren. Will man sein Studium dann ändern, muss erneut eine Studienberechtigungsprüfung (SBP) absolviert werden.

Alles zum Antrag

Der Antrag zur Studienberechtigungsprüfung (SBP) muss persönlich abgegeben werden. Zugelassen für eine zuletzt genannte Prüfung sind:

  • Personen:
    • die eine Zulassung zu Studien einer Studienberechtigungsgruppe an einer Universität anstreben,
    • das 20. Lebensjahr vollendet haben und eine eindeutig über die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht hinausgehende erfolgreiche berufliche oder außerberufliche Vorbildung für das angestrebte Studium nachweisen können,
    • die österreichische Staatsbürgerschaft oder
    • den Nachweis der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes (EU-Länder sowie, Island, Norwegen und Liechtenstein) besitzen.
  • SchweizerInnen,
  • durch die zuständige österreichische Behörde anerkannte Konventionsflüchtlinge sowie begünstigte Drittstaatsangehörige, denen einer der folgenden Aufenthaltstitel erteilt wurde:
    • “Daueraufenthalt – EU” ausgestellt von der zuständigen österreichischen Behörde
    • “Daueraufenthalt – EU” ausgestellt von der zuständigen Behörde eines anderen Mitgliedsstaates und eine Niederlassungsbewilligung für Österreich
      (“Daueraufenthaltskarte”) ausgestellt von der zuständigen österreichischen Behörde
  • Türkische Staatsangehörige auf Grund des Assoziationsabkommens
    EWG-Türkei, wenn sie ordnungsgemäß bei ihren in Österreich lebenden Eltern wohnen und
    die Eltern in Österreich ordnungsgemäß beschäftigt sind oder waren.

    • Nachweis: Meldezettel Studierende/r und Eltern
    • Einkommenssteuerbescheid eines Elternteiles

Für das Fach Medizin reicht es an einer der MedUnis die  Studienberechtigungsprüfung für die Studienberechtigungsgruppe Medizinische Studien abzulegen. Diese gilt dann an allen österreichischen Universitäten, an der ein Studium der Studienberechtigungsgruppe Medizinische Studien eingerichtet ist. Des Weiteren entfällt die Ergänzungsprüfung Latein für AbsolventInnen der SBP.

Prüfungsfächer

Die Studienberechtigungsprüfung umfasst fünf Prüfungen.
Für die Studienrichtungsgruppe I (Humanmedizin/Zahnmedizin) sind folgende Prüfungsfächer (Pflichtfächer) positiv zu absolvieren:

  • Aufsatz über ein allgemeines Thema
  • Biologie
  • Physik 1
  • Chemie 2
  • Wahlfach

Nachdem die Studienberechtigungsgruppe Medizinische Studien positiv absolviert wurde, ist der nächste Schritt der Medizin Aufnahmetest. Genauere Informationen gibt es unter » www.medizinstudieren.at. Wenn auch dieser erfolgreich absolviert wurde, steht der Zulassung und dem Studieren an einer der Medizin Unis nichts mehr im Wege.

Anmeldung zur Studienberechtigungsprüfung

MedUni Wien: Studien- und Prüfungsabteilung,

  • Email: elisabeth.ivanovic@meduniwien.ac.at
  • Telefon (+43/1/40160-21018)
  • Persönlich (Mo,Mi,Fr von 9 – 12, Di von 13 – 15 und Do von 14 – 17 Uhr, Schalter 2)

Meduni Graz: Institut für Physiologische Chemie – Herr Ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Karl ÖTTL

  • Email: karl.oettl@medunigraz.at
  • Harrachgasse 21/II, 8010 Graz
  • Tel. +43/316 380 7544

Meduni Innsbruck: Infos

Weitere nützliche Links:

Med ÖH Wien

Med ÖH Graz

Med ÖH Innsbruck

Med ÖH Linz
Video zum Thema Medizin Aufnahmetest und der  Studienberechtigungsprüfung

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