DFP-approbierte Fortbildung: Das sollten Sponsoren wissen

Die rechtliche Grundlage für qualitätsvolle DFP-Ärzt:innenfortbildung bildet in Österreich das Diplom-Fortbildungs-Programm (DFP) der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK), das von der Österreichischen Akademie der Ärzte betreut wird. Durch entsprechende Qualitätssicherungsprozesse wird die inhaltliche Unabhängigkeit der Fortbildung von wirtschaftlichen Interessen Dritter sichergestellt. Nur, wenn dies erfüllt wird, erhalten die teilnehmenden Ärzt:innen die für sie wichtigen und für die Erfüllung der Fortbildungspflicht notwendigen DFP-Punkte.
Doch auch bei DFP-Fortbildungen ist – unter bestimmten Auflagen – Industriesponsoring möglich. Folgende Aspekte wurden im aktuellen Positionspapier herausgearbeitet:

Klare und strikte Trennung der Rollen
Pharmazeutische Unternehmen können bei DFP-Fortbildungen als Sponsor auftreten, sie dürfen aber keine gestaltende Rolle – weder organisatorisch noch inhaltlich – übernehmen (siehe Kasten). Laut Verordnung über ärztliche Fortbildung dürfen Sponsoren weder als Anbieter noch als Serviceprovider (also als Unternehmen, das den Anbieter in dessen Namen und Auftrag bei seinen administrativen Arbeiten unterstützt) agieren. Tritt ein pharmazeutisches Unternehmen in einer dieser Rollen auf, scheidet eine DFP-Approbation aus bzw. kann eine vorliegende DFP-Approbation nachträglich aberkannt werden.

Notwendigkeit eines schriftlichen Sponsoringvertrages
Voraussetzung für die finanzielle Unterstützung einer DFP-approbierten Fortbildung durch einen Sponsor ist eine vertragliche Vereinbarung. Sponsor und Fortbildungsanbieter legen im Vorfeld fest, welcher Betrag für welche Leistung zur Verfügung gestellt wird. Notwendige Angaben sind allgemeine Details zur Fortbildung (Titel, Ort, Datum, Zeit), Höhe des Sponsoringbetrages, Gegenleistungen (Logoplatzierung des Sponsors, Industrieausstellung etc.).

Offenlegung der Unterstützung
Darüber hinaus sind pharmazeutische Unternehmen verpflichtet, die Unterstützung von Fortbildungen offenzulegen. Daher ist es für den Fortbildungsanbieter notwendig, den pharmazeutischen Unternehmen (Sponsoren) die gesetzes- und VHC-konforme Mittelverwendung zu bestätigen (VHC-Verordnung 1/2015) sowie die tatsächliche Anzahl der Teilnehmer:innen im Nachgang bekannt zu geben. Den Fortbildungsanbietern wird im Sinne der Transparenz die Zustimmung zur individuellen Offenlegung des Sponsorings empfohlen.

Definition der Rollen

Ärztlicher Fortbildungsanbieter: Organisation, die eine Fortbildung eigenverantwortlich plant, organisiert, durchführt und inhaltlich verantwortet

Serviceprovider: Organisation, die vom ärztlichen Fortbildungsanbieter für ausgewählte Dienstleistungen beauftragt wird; handelt ausschließlich im Namen und im Auftrag des ­ärztlichen Fortbildungsanbieters

Sponsor: an der Fortbildung interessierte Organisation (z.B. pharmazeutisches Unternehmen), die Fortbildung unterstützt, aber Gestaltung und Inhalt nicht beeinflussen darf

Wichtig: Pharmaunternehmen dürfen weder als Fortbildungsanbieter noch als Serviceprovider agieren!


Antworten auf häufige Fragen aus der Industrie

Wie darf Industriesponsoring bei DFP-Fortbildungen erfolgen?

© Andreas Balon/ÄKOÖ

Dr. Peter Niedermoser, Präsident der Akademie der Ärzte: „Ich möchte betonen, dass eine Kooperation von ärztlichen Fortbildungsanbietern mit Organisationen, Einrichtungen und Dritten (Sponsoren), die einen Beitrag zur Entwicklung der medizinisch-wissenschaftlichen Fortbildung leisten, grundsätzlich natürlich möglich ist. Dabei ist zu beachten, dass Sponsoring im Rahmen des Approbationsantrags über den DFP-Kalender und in Publikationen zur DFP-Fortbildung offenzulegen ist. Zudem darf es zu keiner Beeinflussung der Gestaltung und des Inhalts der Fortbildung durch den Sponsor kommen, damit die Inhalte ärztlicher Fortbildung unabhängig von wirtschaftlichen Interessen sind. Denn das Patientenwohl und die Wahrung der ärztlichen Unabhängigkeit und Entscheidungsfreiheit müssen sichergestellt sein. Programme, Einladungen und sonstige Unterlagen oder Publikationen zu DFP-Fortbildungen dürfen Werbung enthalten, die vom Umfang her dem Informationscharakter der Publikation unterzuordnen ist.“

Darf die Industrie weiterhin DFP-Fortbildungen unterstützen bzw. können Fortbildungen, die von Pharmaunternehmen gesponsert sind, wie bisher DFP-approbiert sein?

© Stefan Csaky

Mag. Alexander Herzog, Generalsekretär PHARMIG: „Ja! Veranstaltungen mit Sponsoren aus der Pharmaindustrie können DFP-approbiert sein. Die Tätigkeit von pharmazeutischen Unternehmen als Sponsoren DFP-approbierter Fortbildungen stellt sogar ein bedeutendes Element in der medizinisch-wissenschaftlichen Kommunikation mit Ärzt:innen dar und ermöglicht Informationsaustausch über aktuelle ­Erkenntnisse hinsichtlich Forschung und Entwicklung von Arzneimitteln und Behandlungsmethoden. Diese Kommunikation zwischen Pharmaunternehmen und Ärzt:innen darf aber nicht innerhalb der DFP-relevanten Inhaltsdarbietung stattfinden.“

Dürfen DFP-Fortbildungen single-gesponsert sein?

© feelimage/ Matern

Mag. Gabriele Jerlich, Geschäftsführerin MedMedia Verlag: „Ja! Die definierten Anforderungen für DFP-Fortbildungen müssen erfüllt werden, das ist das entscheidende Kriterium. Ob es mehrere oder nur einen Industriesponsor gibt, spielt in Bezug auf eine DFP-Approbation keine Rolle.

 

Dürfen Pharmaunternehmen Anbieter von DFP-Fortbildungen sein?

© Martin Lachmair

Eva Pernek, Geschäftsführerin MEDahead:Nein. Anbieter von DFP-Fortbildungen dürfen sein: wissenschaftliche Gesellschaften, medizinische Universitäten, Universitätskliniken, klinische Institute, Abteilungen/Institute von bettenführenden Krankenanstalten sowie Rechtsträger von einer oder mehreren bettenführenden Krankenanstalt(en). Nicht anerkannt als Anbieter von DFP-Fortbildungen sind Einzelpersonen, Gruppenpraxen, Krankenanstalten in der Rechtsform selbstständige ­Ambulatorien sowie Unternehmen (inkl. Großhandel), die Medizinprodukte, ­Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel und/oder Lebensmittel herstellen oder vertreiben sowie Unternehmen vergleichbarer Art oder Einrichtungen, die unter dem Einfluss solcher Unternehmen stehen. Das bedeutet, dass es für oben angeführte Unternehmen nicht gestattet ist, DFP-Fortbildungen direkt auf der eigenen Website oder über eigene Apps anzubieten.“

Dürfen Pharmaunternehmen Service­provider bei DFP-Fortbildungen sein?

© OeGHO

Walter Voitl-Bliem, MBA Geschäftsführer der OeGHO (Österreichische Gesellschaft für Hämatologie & Medizinische Onkologie) sowie der Onconovum Academy ­(Ausbildungsanbieter): „Nein. Der Serviceprovider ist eine dritte Person oder Organisation, die von einem ärztlichen Fortbildungsanbieter für ausgewählte, definierte Dienstleistungen (insbesondere Anmeldung, Vorbereitung und Durchführung der Fortbildung) beauftragt werden kann. Dies sind z.B. Professional Congress Organiser (PCO), die auf Dienstleistungen rund um das Kongressmanagement spezialisiert sind. Der Serviceprovider handelt ausschließlich im Namen und im Auftrag des ärztlichen Fortbildungsanbieters. Die wichtigste Eigenschaft eines Serviceproviders ist, dass dieser frei von etwaigen pharmazeutischen Wirtschaftsinteressen oder inhaltlichen Ausrichtungen agiert und gleichzeitig als unabhängiger Vermittler zwischen den einzelnen Parteien fungiert. Gerade beim Thema Fort­bildungen von Ärzt:innen ist eine klare ­Trennung von Rollen unumgänglich. Die Administration der ­Anmeldung sowie die Bereitstellung der technischen Infrastruktur für die Durchführung von DFP-Fortbildungen dürfen daher von Pharmaunternehmen nicht übernommen werden.“