Im Vorfeld galt es, die LKF in ihrer derzeitigen Form kurz zu skizzieren. Als Modell mit Bewertungsrelationen (LKF-Punkten) für Gruppen von Leistungen oder Diagnosen („Fallpauschalen“) im stationären Bereich bildet sie die Basis für die Verteilung von Finanzmitteln, außerdem werden „Routinedaten“ (diagnostische, administrative, organisatorische und Leistungsdaten) für weitere gesundheitliche Projekte erhoben. Die Umsetzung erfolgt einerseits auf Bundesebene – hinsichtlich Dokumentationsgrundlagen und -regeln, Bewertungsrelationen (LKF-Punkten) und Kriterien für spezielle medizinische Einrichtungen (z.B. Intensivstationen) – und andererseits auf Landesebene, etwa die Höhe der nach LKF-Punkten zu verteilenden Mittel, die Steuerung regionaler und fachlicher Strukturen oder die Förderung von Investitionen und Zuschüssen für Betriebsabgänge betreffend.
Durch den Steuerungsbereich und die Festlegung der finanziellen Mittel für die Verteilung nach LKF-Punkten wird mit der LKF als gedeckeltem System keine Vollkostenfinanzierung von Krankenhäusern erreicht, erfahrungsgemäß handelt es sich um ca. 60% bis knapp unter 100%. Im Grundsatz ist die LKF auch keine Einzelleistungsabrechnung, sondern ein Pauschalmodell: Aktuell sind rund 2.000 ausgewählte pauschalierte Leistungen (etwa bestimmte Operationen oder Behandlungen) und Diagnosegruppen mit insgesamt etwa 1.000 Abrechnungsgruppen gelistet. Kosten für Medikamentenleistungen sind grundsätzlich in der Pauschale inkludiert und werden mit Ausnahme der (besonders teuren) onkologischen Pharmaka nicht extra abgerechnet.
Ein weiteres Problem ergibt sich daraus, dass dieses Modell für den ambulanten Bereich nicht angewendet wird (die Ambulanzfinanzierung erfolgt derzeit auf Landesebene). Obwohl immer mehr Leistungen aufgrund des medizinischen Fortschritts und neuer Behandlungsmöglichkeiten auch ambulant erbringbar sind, kommt es durch die praktische Umsetzung dieser Fallpauschalen und Abrechnung jedes einzelnen stationären Aufenthalts ohne Episodenbetrachtung bei Wiederaufnahmen zu einer Erhöhung der Anzahl stationärer Aufnahmen. Dazu kommt, dass in Österreich – anders als international üblich – eine stationäre Aufnahme nicht mindestens eine Übernachtung beinhaltet, sondern jede Aufnahme als stationär gilt, die als solche registriert wird. Und da ambulante Leistungen bei der Finanzierung nicht berücksichtigt werden, bietet dies unbewusst einen Anreiz zur „Punkteoptimierung“.
Allerdings hat die LKF gerade wegen der Fallpauschalen zur Senkung der Belagsdauern beigetragen, da sich diese in der Punktevergabe für eine bestimmte Leistung nicht widerspiegeln – es macht also keinen Unterschied, ob ein Patient 8 oder 15 Tage stationär aufgenommen wird. Durch die seit Kurzem in Österreich vorgenommene „Pseudonymisierung“ anstelle der bloßen Anonymisierung der Patientendaten können nun außerdem etwaige Redundanzen in der Versorgung erkannt bzw. vermieden werden.
In Summe trägt die LKF zu mehr Transparenz im Gesundheitswesen und zu mehr Verteilungsgerechtigkeit für Krankenhausleistungen bei und ist Instrument für Benchmarking, Planung und die Schaffung von Kostenbewusstsein.
Um zu erklären, wie Bewertungsrelationen gestaltet werden, informierte Mag. Gerhard Gretzl darüber, wie eine Leistung in das Modell aufgenommen wird. Prinzipiell werden direkte Vorschläge von den tatsächlichen Leistungserbringern (Ärzten, Krankenanstalten, Krankenanstaltenträgern, Ländern), allerdings nicht von Produktanbietern, eingebracht mit dem Ziel, eine neue Leistung differenziert abrechnen zu können. Darüber hinaus besteht bei Notwendigkeit die Möglichkeit, Vorschläge auch durch das BMGF oder über Sozialversicherungsträger einzubringen, etwa aus dem niedergelassenen und Ambulanzbereich, hier allerdings nur auf Basis der Honorarordnung und -abrechnung.
Geprüft, ausgewählt und bewertet werden die Vorschläge von einer medizinischen Expertengruppe, die Beschlussfassung erfolgt in den politischen Gremien.
Voraussetzungen für die Aufnahme sind, dass die Leistungen für Beobachtung, Planung, Steuerung, Qualitätssicherung oder Finanzierung relevant sind, der Dokumentationsaufwand vertretbar ist und gewisse formale Kriterien eingehalten werden (Terminologie, Syntax, Gestaltung der Leistungspositionen, Katalogsystematik). Nicht aufgenommen werden etwa Routineuntersuchungen und -behandlungen diagnostischer oder therapeutischer Abläufe, Leistungen, die in bereits bestehenden Fallpauschalen enthalten sind, unterschiedliche (z.B. chirurgische) Techniken, aber auch Medikamente. In der Gesamtkalkulation sind diese zwar enthalten, es ist aber nicht – wie im onkologischen Bereich, wo sie als Einzelleistungen gelistet werden – möglich, durch die Verabreichung eines Medikaments die Abrechnung zu beeinflussen. Naturgemäß stellt sich daher die Frage, wie mit der Abrechnung von Medikamenten umzugehen ist.
Die Frage der Medikamentenabrechnung steht auch im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der LKF. Im Rahmen der Gesundheitsreform ist es ein strategisches Ziel, den stationären Bereich durch Vermeidung nicht-medizinisch (sondern abrechnungstechnisch) indizierter 0- und 1-Tages-Aufnahmen zu entlasten, das heißt, gleichzeitig die ambulante Leistungserbringung durch vergleichbare Abrechnungsmöglichkeiten zu fördern. So sollen beispielsweise onkologische Tagesaufnahmen ab 2019 ambulant erbracht werden und auch die LKF im ambulanten Bereich soll 2019 bundeseinheitlich eingeführt werden. Derzeit ist das Wartungsprozedere für Leistungskatalog und Punkterelationen in Anlehnung an den stationären Bereich noch in Ausarbeitung, allerdings sind aufgrund der kleineren Leistungen und der Abrechenbarkeit der Medikamente andere Kriterien anzuwenden.