Überführung der Biosimilars-Preisregel in Dauerrecht

Biosimilars sind hochmoderne Nachfolge-Biologika, die mit April 2017 erstmals durch eine Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes einen eigenen Rechtsstatus und eine eigene Erstattungspreisregel auf gesetzlicher Ebene erhalten haben. Darin ist die Erstattung von Biosimilars und des entsprechenden Referenzprodukts geregelt (siehe Kasten).
Diese Biosimilars-Preisregel hat sich in den letzten vier Jahren bestens bewährt, heißt es vonseiten des Biosimilarsverbandes: Seit Inkrafttreten kamen nahezu zeitgleich mit anderen europäischen Ländern 22 Biosimilars in den Erstattungskodex und haben allein im Zeitraum zwischen 2017 und 2019 Einsparungen von 247 Mio. Euro ermöglicht. Unter dieser Regel wären im Zeitraum 2020 bis 2024 weitere Einsparungen von 300 Mio. Euro möglich. Durch den entstandenen Wettbewerb und die damit verbundenen günstigeren Therapiekosten können zudem mehr Patienten behandelt werden.
Vor Inkrafttreten der Biosimilars-Preisregel zwischen 2009 und März 2017 wurden Biosimilars im Rahmen der Generika-Preisregel erstattet. Aufgrund dieser Vorgabe kamen in diesen sieben Jahren keine neuen Biosimilars – oder erst um Jahre verspätet – auf den österreichischen Markt, weil dieser im europäischen Umfeld mit der Generika-Preisregel nicht wettbewerbsfähig war.

Biosimilarsanbieter brauchen ­Planungssicherheit

Die aktuelle Biosimilars-Preisregel ist jedoch mit 31.12.2021 befristet. In den Augen des Biosimilarsverbandes droht eine Rückführung in die Generika-Preisregel und damit eine verpflichtende Preissenkung um bis zu 65%. Für viele Firmen wird dieser vorgegebene Preisabschlag im europäischen Kontext zu hoch sein und sie werden keine neuen Bio­similars mehr oder deutlich verspätet in Österreich einführen, so die Prognose. „Wenn man bedenkt, dass in den nächsten 10 bis 15 Jahren mehr als 30 weitere Biologika ihr Patent verlieren werden, ist Planungssicherheit für Biosimilarsanbieter enorm wichtig, damit sie weiterhin in Österreich auf den Markt kommen und das Gesundheitssystem auch in Zukunft von diesem enormen Entlastungspotenzial profitieren kann“, betont Dr. Sabine Möritz-Kaisergruber, Präsidentin des Biosimilarsverbandes Österreich.

 

Der Biosimilarsverband Österreich fordert daher die Überführung der Biosimilars-Preisregel in Dauerrecht, um weiterhin faire und nachhaltige Wettbewerbsbedingungen für Biosimilars in Österreich sicherzustellen. Möritz-Kaisergruber dazu: „So können wir auch in Zukunft mithilfe von Biosimilars die Patientenversorgung mit wichtigen Therapien kostengünstig sichern. Darüber hinaus profitiert das österreichische Gesundheitssystem von den Einsparungspotenzialen durch Biosimilars und bleibt auch in Zukunft finanzierbar.“

 

Die aktuelle Biosimilars-Preisregelung

  • Der Preis des ersten Biosimilars muss um 38% niedriger sein als sein Referenzprodukt.
  • Nach drei Monaten muss das Referenzprodukt seinen Preis um 30% senken.
  • Kommt ein zweites Biosimilar auf den Markt, muss dieses um 15% günstiger sein als das erste Biosimilar.
  • Kommt ein drittes Biosimilar, dann muss der Preis 10% unter dem des zweiten Biosimilars liegen.
  • Drei Monate nach Einführung des dritten Biosimilars müssen sowohl das originale ­Referenzprodukt als auch alle Biosimilars zum gleichen Preis angeboten werden.