Bis Ende 2023 sollen alle e-Cards mit einem Foto ausgestattet sein, sagt der Hauptverband der Sozialversicherungsträger. Möglich wird damit auch eine kontaktlose Kommunikation, weil die Karte wie Bankomatkarten mit NFC-Funktion ausgestattet ist.
Ab sofort werden neue e-Cards mit Foto verschickt. Wie der Vorsitzende des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger, Alexander Biach, in einer Pressekonferenz mit dem zuständigen Generaldirektor-Stellvertreter Volker Schörghofer und Sozialministerin Brigitte Zarfl erklärte, beginnt nun der Versand der neuen e-Card-Generation. Sowohl Biach als auch Schörghofer und Zarfl betonten die erhöhte Sicherheit, die mit der neuen e-Card verbunden sei. Die Identitätsprüfung für die Ärzte werde erleichtert. Die Ministerin verwies auch darauf, dass die e-Card als Schlüssel für alle e-Health-Anwendungen diene. So könne damit etwa verhindert werden, dass im Zuge der e-Medikation Arzneimittel einer falschen Person zugeordnet werden. Auf der Karte kommen verschiedene Sicherheitsmerkmale zum Einsatz, die zum Teil auch von Geldscheinen bekannt sind und die ein Kopieren der Karte unmöglich machen sollen. Ein amtlicher Lichtbildausweis ist die e-Card aber auch mit Foto künftig nicht.
Möglich wird mit der Karte aber eine kontaktlose Kommunikation, weil sie mit NFC-Funktion ausgestattet ist. Damit wird in Zukunft auch beim Arzt oder in der Apotheke nur noch ein hinhalten der Karte nötig sein, wenn die entsprechenden Lesegeräte ab 2022 zur Verfügung stehen. Bis Ende 2021 sollen bereits mehr als die Hälfte und bis Ende 2023 müssen alle rund 8,8 Millionen e-Cards ausgetauscht werden. Von der Verpflichtung für ein Foto ausgenommen sind ältere Personen ab 70, Kinder sowie Personen ab Pflegestufe vier. (red)
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