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Kritik aus der Ärzteschaft am Bundeskanzler. Die einst versprochenen 100 Kassenstellen seien nicht zu sehen. Die Kammer fordert deshalb mehr Hausapotheken, um Kassenstellen zu fördern.
„Vor über einem Jahr hat der Bundeskanzler angekündigt, 100 zusätzliche Kassenstellen zu schaffen. Davon ist nicht viel zu sehen, weil der Politik dazu das richtige Rezept fehlt. Wir hingegen haben das Rezept, wie wir sogar an die 400 Kassenstellen für Allgemeinmediziner am Land besetzen können.“ Daran erinnerte der Leiter des Referats für Hausapotheken und Medikamentenangelegenheiten in der Österreichischen Ärztekammer, Silvester Hutgrabner. Nach einer Untersuchung des Beraternetzwerks Kreutzer Fischer & Partner, würde ein Ausbau von ärztlichen Hausapotheken bis zu 400 neue Kassenärzte bringen. Die Studie ist nicht neu, Bewegung gab es in der Sache nicht.
Die Ärztekammer versucht es deshalb erneut: Schon jetzt würden die hausapothekenführenden Ärzt:innen österreichweit rund 3 Millionen Menschen versorgen. Allerdings sei die Anzahl der Hausapotheken in den vergangenen Jahren von einem Gleichstand mit öffentlichen Apotheken um die Jahrtausendwende (jeweils ca. 1.100) stark geschrumpft. Derzeit gibt es nur noch rund 800 Hausapotheken, aber schon 1.426 öffentliche Apotheken mit weiteren 32 Filialapotheken. Dieses Schrumpfen bei der Anzahl von Hausapotheken sei legistischen Maßnahmen geschuldet, die mehr von ökonomischen Überlegungen geleitet waren als von denen nach einer optimalen, patientennahen Versorgung der Bevölkerung mit Medikamenten.
Wie Klaus Schweitzer, Referent im ÖÄK-Referat Hausapotheken und Medikamentenangelegenheiten, darlegte, ist der Weg zu mehr Kassenärzt:innen mit Hausapotheken einfach. Notwendig sei dazu nur der Wille des Gesetzgebers. „Mit einem Wegfall der Sechs-Kilometer-Grenze, die den Abstand zwischen öffentlichen Apotheken und ärztlichen Hausapotheken reglementiert, werden Kassenarztstellen, vor allem im ländlichen Raum, schlagartig attraktiver“, führte Schweitzer eine langjährige Forderung der Ärztekammer aus.
Im Detail geht es um die Streichung des § 29 Abs. 3 und die Änderung des § 29 Abs. 1 des Apothekengesetzes. Damit würde einerseits verhindert, dass bestehende Hausapotheken schließen müssen, sobald sich im näheren Umfeld eine neue öffentliche Apotheke niederlässt, was auch zur Folge haben kann, dass ein Arzt oder eine Ärztin abwandert. Dann hätte die Gemeinde vielleicht eine neue Apotheke, aber keine medizinische Versorgung mehr. Und andererseits ermögliche eine solche Gesetzesnovelle, dass die optimale Patient:innenversorgung mit ärztlicher Therapie und Medikamenten aus einer Hand auch in Gemeinden zugelassen wird, in denen schon eine öffentliche Apotheke etabliert ist. „Es käme also zu einer deutlichen Verbesserung der Arzneimittelversorgung und somit der medizinischen Versorgung“, betonen Hutgrabner und Schweitzer. (red)