Die Bevölkerung nimmt die kostenlosen Covid-19-Antigentests in den rund 900 spezialisierten Apotheken stark in Anspruch. Allein in den vergangenen zwei Wochen haben sich rund 280.000 Menschen in den Apotheken testen lassen. Allerdings dürfen künftig auch weitere Gesundheitsberufe testen.
„Mit den kostenlosen Antigen-Schnelltests helfen die Apotheken ums Eck zuverlässig, sicher und unkompliziert bei der Bekämpfung der Pandemie. Die Apothekerinnen und Apotheker geben damit sehr vielen Menschen wieder mehr Lebensqualität und Freiheit und sie zeigen, dass sie für die Menschen und ihre Bedürfnisse da sind“, sagt Ulrike Mursch-Edlmayr, Präsidentin der Österreichischen Apothekerkammer. Das zeige wie notwendig das Angebot der Apotheken ist. Wenn die Zutrittstests auf weitere Bereiche ausgedehnt werden, könnten die Apotheken mit ihrem umfassenden Testangebot auch dazu beitragen, dass Gastronomie und Hotellerie sicher geöffnet werden. Rund zwei Drittel aller Apotheken führen derzeit wie berichtet kostenlose Antigen-Schnelltests durch.
Am Montag ist im Gesundheitsausschuss des Nationalrates auch die kostenlose Abgabe von SARS-CoV2-Antigentests zur Eigenanwendung durch öffentliche Apotheken fixiert worden. Die Initiative sieht dabei vor, dass jeder Versicherte, der vor dem 1. Jänner 2006 geboren ist, pro Monat jeweils eine Packung zu fünf Stück erhält. Für die Abwicklung erhalten die Apotheken ein pauschales Honorar in der Höhe von jeweils zehn Euro. Fixiert wurde auch die Vergütung für die in den Apotheken seit 8. Februar durchgeführten Tests. Pro Test erhalten die Apotheken jeweils ein Honorar in der Höhe von 25 Euro. Den Krankenversicherungsträgern sind diese Kosten sowie die damit verbundenen Verwaltungsaufwendungen durch den Bund aus dem Covid-19-Krisenbewältigungsfonds zu ersetzen. Rechnet man das hoch, bringt die Lösung den teilnehmenden Apotheken bereits sieben Millionen Euro.
Allerdings wächst die Konkurrenz: Im Gesundheitsausschuss ist nämlich auch die ärztliche Anordnung für Covid-19-Tests gefallen. Eine Abänderung des Epidemiegesetzes ermöglicht, dass auch Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen erstmals ohne ärztliche Anordnung testen und Bescheinigungen dafür ausstellen dürfen. Seit Beginn der Pandemie kämpft der Österreichische Gesundheits- und Krankenpflegeverband (ÖGKV) für diese Möglichkeit. „Diese Neuerung führt zu einer wesentlichen Erleichterung in der täglichen Arbeit der Pflegenden. Der rechtliche Graubereich in der Praxis wurde bereinigt. Die österreichische Bevölkerung erhält somit leichter Zugang zu Testungen, weil Pflegepersonen nun niedrigschwellig testen können“, sagt Elisabeth Potzmann, Präsidentin des Österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegeverbands. Auch Hebammen oder Kardiotechniker dürfen ohne ärztliche Anordnung Abstriche aus Nase und Rachen machen. Bei Pflegeassistenten, Masseuren oder Angehörigen von Sozialbetreuungsberufen ist die Durchführung von Covid-19-Antigentests nur auf Anordnung, unter Aufsicht und nach einer entsprechenden Einschulung erlaubt. Auch für Sanitäter wird es nun möglich sein, im Rahmen von Screenings in Zusammenarbeit etwa mit Betriebsärzten oder in Pflegeheimen gemeinsam mit dem gehobenen Dienst an Testungen teilnehmen zu können. (rüm)