Das Handelsgericht Wien hat der Apothekerkammer untersagt, ein Video der jüngsten Werbekampagne weiter zu verbreiten. Die Ärztekammer für Oberösterreich hatte geklagt.
Die Ärztekammer für Oberösterreich hat gegen eine ihrer Meinung nach irreführende und unlautere Werbeeinschaltung der Apothekerkammer, wonach bei kleineren Erkrankungen der Besuch in der Apotheke reiche, vor dem Handelsgericht Wien Klage erhoben und nun in erster Instanz Recht bekommen, berichtet die „Kronenzeitung“ am Wochenende.
In dem eingeklagten Werbespot heißt es wörtlich u. a.: „Wenn Lina zu viel in der Sonne war, hustet, eine Erkältung oder Fieber hat, geht ihre Mutter Melanie zuerst in die Apotheke. Denn kleinere Erkrankungen lassen sich mit der dortigen Beratung einfach lösen – besonders am Wochenende und in der Nacht.“ Das Gericht kam zu dem Schluss, dass diese Tätigkeiten Ärztinnen und Ärzten vorbehalten sind. Es dürfe nicht der Eindruck vermittelt werden, dass Apotheker diese Tätigkeiten durchführen dürfen. Die Apothekerkammer konnte die Kritik nicht nachvollziehen. Man habe lediglich für Aufklärung und Beratung geworben. Das Gericht untersagte weitere derartige Werbung, eine Strafzahlung wird für die Apothekerkammer laut „Kronenzeitung“ aber nicht fällig. (red)