Arzneimittelmangel: Parallelimporte im Fokus

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Die Novelle des Arzneimittelgesetzes erleichtert Importe von Medikamenten bei Engpässen. Zudem gibt es Änderungen beim Ablaufdatum für Pharmaunternehmen und – großhandel.

Nach der Schaffung eines Wirkstofflagers setzt die Regierung weitere Schritte gegen mögliche Engpässe bei Medikamenten in der Wintersaison. Hersteller und Großhändler dürfen Medikamente künftig bis zum Verfallsdatum an Apotheken weitergeben. Bisher musste die Weitergabe innerhalb eines Jahres nach der Produktion erfolgen. Zusätzlich wird bei Engpässen ein Import von Arzneien möglich, die in einem anderen EWR-Staat zugelassen sind. Ein entsprechendes Gesetz ging nun in Begutachtung. „Wir beseitigen einige bürokratische Hürden, um die Versorgung mit Medikamenten trotz der Probleme in den Lieferketten sicherzustellen“, betont Gesundheitsminister Johannes Rauch. (Grüne)

Erst vergangene Woche vereinbarten wie berichtet Pharmagroßhandel und Regierung die Einlagerung kritischer Wirkstoffe für die kommende Erkältungssaison. Nun folgt ein weiterer Schritt in Sachen Medikamentenversorgung. „Durch diese Novelle stellen wir sicher, dass dringend benötigte Medikamente bei Bedarf bis kurz vor dem Ablaufdatum verkauft werden können und nicht aufgrund bürokratischer Hürden entsorgt werden müssen“, betont Rauch. Zusätzlich ermöglicht die Novelle bei akuten Engpässen die Einfuhr größerer Mengen von Medikamenten, die in einem anderen Mitgliedsstaat des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) zugelassen sind. Diese Importe unterliegen strengen Vorgaben. Sie müssen mindestens zwei Wochen vorher dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) gemeldet werden. Die Gebrauchsinformationen müssen den Medikamenten jedenfalls auf Deutsch beigelegt werden. (red)