Streit um mögliche Änderungen im Rezeptpflichtgesetz

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Die Apothekerkammer schlägt vor, dass bei Rezepten künftig die Wirkstoffbezeichnung ausreicht und Apotheker bei Lieferproblemen eines Produktes auch ein wirkstoffidentes Produkt abgeben können. Ärztekammer und Industrie sind massiv dagegen.

„Antrag der Abgeordneten …. betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gehaltskassengesetz 2002, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz 1977 und das Rezeptpflichtgesetz geändert wird“, steht auf dem fünfseitigen Papier, das von der Apothekerkammer aufgesetzt worden ist und den Nationalratsparteien von der Kammerspitze vorgeschlagen wurde. Weil diese aber auch bei anderen Stakeholdern im Gesundheitswesen nach deren Meinung zu den Wünschen der Apotheker fragten, folgt nun Widerstand und Kritik. Kern dabei: die Änderung des Rezeptpflichtgesetzes.

Nach derzeitiger Rechtslage hat ein Rezept in Österreich den Namen des verordneten Arzneimittels zu enthalten. Die Apothekerkammer wünscht sich hingegen die Angabe des internationalen Freinamens (INN) oder den einschlägigen chemischen Namen. Stein des Anstoßes war folgende Formulierung: „Wenn die verordnete Arzneispezialität nicht erhältlich ist oder Bedenken hinsichtlich der Arzneimittelsicherheit bestehen, ist der Apotheker berechtigt, eine andere wirkstoffgleiche Arzneispezialität abzugeben. Auf dem Rezept ist vom Apotheker ein Vermerk über die Nichtverfügbarkeit der verordneten Arzneispezialität oder die Sicherheitsbedenken anzubringen und mit Paraphe zu bestätigen.“

Für den Vizepräsidenten der österreichischen Ärztekammer, MR Dr. Johannes Steinhart, kommt dieses „unabgesprochene Vorgehen hinter unserem Rücken“ einer „Kriegserklärung“ gleich, wie er wörtlich sagt. Er sieht in Eingriffen in die Therapie der Ärzte einen „totalen Vertrauensverlust“. Wenn es im Arzneimittelbereich Probleme mit Lieferengpässen geben, so müssten das eben die Apotheker und die Industrie lösen“, formuliert Steinhart, räumt aber gleichzeitig Verständnis für die Situation der Apotheker ein. Es könne nicht sein, dass die Einkaufspolitik der Kassen, entsprechende Probleme verstärken, betont er.

„Uns als Industrievertretung ist es ein Anliegen, etwaige Probleme in der Patientenversorgung gemeinsam mit unseren Partnern im Gesundheitswesen zu lösen“, kritisiert auch Mag. Alexander Herzog, Generalsekretär der Pharmig das Vorgehen der Apothekerkammer. Gerade die Arzneimittelversorgung sei hoch komplex und heikel: „Dem Arzt obliegt die Verschreibung eines Arzneimittels, die Partner der Lieferkette müssen dafür Sorge tragen, dass das verschriebene Arzneimittel auch für den Patienten verfügbar ist. Das ist eine Verpflichtung, die uns genauso wie dem Großhandel und den Apotheken zukommt. Hier auftretende Probleme können wir nur gemeinsam lösen. Mitunter wirtschaftlich getriebene Partikularinteressen sind dabei im Sinne der Patienten hintanzustellen.“

Die Apothekerkammer selbst versucht zu beruhigen und verweist darauf, dass durchaus Gespräche stattgefunden hätten. Am 28.3.2019 habe unter Beteiligung aller Systempartner (BMASGK, AGES , Österreichische Apothekerkammer, Pharmig, PHAGO) ein „Arzneimittelversorgungsgipfel“ stattgefunden, bei dem vor allem die zunehmenden Lieferengpässe bei Arzneimitteln, aber auch Fälschungssicherheitsprobleme thematisiert wurden, teilt die Kammer in einer schriftlichen Stellungnahme mit. Im Rahmen dieses Gipfels sei die Apothekerkammer von der damaligen Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) beauftragt worden, Vorschläge dafür zu unterbreiten, dass eine legale Möglichkeit für Apotheken geschaffen wird, bei Lieferengpässen oder Rückrufen von Arzneimitteln unbürokratisch die Versorgung der Versicherten aufrecht zu erhalten. „Diesem Auftrag nachkommend, hat die Österreichische Apothekerkammer Vorarbeiten für einen allfälligen Initiativantrag geleistet, die sich jedoch erst im Entwurfsstadium befinden und nie das Stadium eines Initiativantrags erreicht haben.“ (rüm)