Der „Babyelefant“ als Abstandstestimonial gegen eine Corona-Infektion ist offiziell Geschichte. Mit einer neuen Verordnung wird der Mindestabstand von einem Meter aufgehoben. Verlängert werden hingegen die Ausnahmebestimmungen für COVID-19-Risikogruppen.
Am Donnerstag trat eine Änderung der COVID-19-Lockerungs-Verordnung in Kraft, die den Mindestabstand von mindestens einem Meter beim Betreten von öffentlichen Orten aufhebt. Damit verschwindet der vielzitierte Babyelefant. In Öffentlichen Verkehrsmitteln und in Kundenbereichen von Geschäften bleiben die Regeln aber weiter aufrecht. In Gesundheitseinrichtungen und vor allem in Arztpraxen und Apotheken gelten weiterhin auch Mund-Nasen-Schutz-Masken. Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) appellierte im Vorfeld aber an vermehrte Eigenverantwortung.
Der Verfassungsgerichtshof hatte vergangene Woche die allgemeinen Corona-Ausgangsbeschränkungen für gesetzeswidrig erklärt, weil sie vom COVID-19-Maßnahmengesetz nicht gedeckt waren. Juristen gingen denn auch davon aus, dass dies auch für die allgemeinen Abstandsregeln der Fall sein dürfte. Weil man auf das VfGH-Urteil umfassend reagieren wolle, stellte Anschober eine Überarbeitung des Maßnahmengesetzes bis September in Aussicht.
Bis Ende August verlängert werden die Ausnahmebestimmungen für sogenannte COVID-19-Risikogruppen. Das haben Anschober (Grüne) und Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP) am Donnerstag in einer gemeinsamen Aussendung angekündigt. Menschen mit einem ärztlichen Risikoattest werden damit am Arbeitsplatz geschützt. Sie sollen von zu Hause arbeiten oder wenn dies nicht möglich ist, besteht Anspruch auf bezahlte Freistellung – nun verlängert bis Ende August. Dieser besondere Schutz gilt vor allem für Personen mit chronischen Grunderkrankungen. Arbeiterkammer-Präsidentin Renate Anderl kritisierte, dass die monatliche Verlängerung bei den Betroffenen jedes Monat neu für Verunsicherung sorge. Sie fordert eine Verlängerung bis Jahresende, zumindest aber für die nächsten drei Monate. Das gäbe sowohl den Arbeitnehmern als auch den Betrieben mehr Planungssicherheit. „Die Verlängerung ist grundsätzlich gut. Aber erst zwei Tage vor dem Auslaufen der Risikogruppen-Regelung zu erfahren, dass sie wieder verlängert wird, ist nicht akzeptabel“, kritisiert auch Ingrid Reischl, Leitende Sekretärin im ÖGB, die aktuell auch Vorsitzende im Dachverband der Sozialversicherungen ist. Auch sie betont, dass immer nur von einem Monat auf den anderen zu schauen, für Betroffene wie pflegende Angehörige seelisch wie beruflich sehr belastend sei. (red)