Die Sozialversicherung zieht eine erste Bilanz über das e-Rezept. Gleichzeitig läuft die Pandemie-Übergangsregelung zur Rezept-Einlösung aus. Dafür gibt es wichtige Neuerungen.
„Rund 6 Millionen e-Rezepte werden aktuell pro Monat ausgestellt. Mit Juni 2022 startete die österreichweite Umstellung vom Papierrezept auf das e-Rezept. Der gesamte Prozess von der Ausstellung über das Einlösen bis zur Abrechnung funktioniert digital. Das e-Rezept ist damit der nächste Meilenstein in der Digitalisierung des Gesundheitssystems“, erklärt Peter Lehner, Vorsitzender der Konferenz der Sozialversicherungsträger, und zieht eine erfolgreiche Bilanz über ein Jahr e-Rezept. „Der e-Rezept-Prozess ist einfach, klar und flexibel und entspricht den hohen Datenschutz- und Sicherheitsstandards“, sagt Lehner.
Mit dem Ende der Pandemie und sämtlicher Pandemie-Maßnahmen endet auch die Übergangslösung der Rezeptierung und Abgabe von Medikamenten nur mit der Sozialversicherungsnummer. Die Möglichkeit des kontaktlosen Verschreibens besteht mit dem e-Rezept weiterhin. Mit 1. Juli 2023 können zudem Suchtgiftrezepte im Rahmen der Schmerzbehandlung als e-Rezept ausgestellt und eingelöst werden. Für institutionelle Anwender sind Softwarelösungen verfügbar, die eine effiziente, datenschutz- und rechtskonforme Lösung ermöglichen. Das e-Rezept wird künftig auch für Privatrezepte möglich sein. Eine rasche Abwicklung in der Apotheke erfolge durch die neuen, flächendeckend verfügbaren NFC-fähigen Kartenleser (GINO), ist Lehner überzeugt.
„Das e-Rezept hat klare Vorteile für alle. Es gibt mehr Transparenz dank der leichteren Überprüfbarkeit, eine deutliche Reduktion des Verwaltungsaufwands und eine hohe Fälschungssicherheit sowie Schutz vor Betrug, denn jedes Rezept kann nur einmal eingelöst werden“, betont Lehner. „Für Ärzt:innen reduziert sich der Verwaltungsaufwand. Die Arztunterschrift auf dem Rezept wird durch eine elektronische Signatur ersetzt, und es besteht die Möglichkeit der kontaktlosen Verschreibung. Für Apotheken bedeutet das e-Rezept eine Erleichterung bei der Abrechnung, den Wegfall der Archivierung der Papierrezepte und einen geringeren Beratungsaufwand zur Rezeptgebührenbefreiung“, so der Vorsitzende abschließend.“ (rüm)