Neue Boltzmann-Institute werden nur noch befristet für eine Laufzeit von sieben plus drei Jahren eingerichtet. „Klinische Forschungsgruppen“ werden eine neue Säule.
Die Ludwig Boltzmann Gesellschaft (LBG) stellt sich neu auf: In einem vom Vorstand beschlossenen Entwicklungsplan wurde die „strategische Neuausrichtung auf den Bereich Gesundheitswissenschaften“ beschlossen. Als zweite Säule neben den Ludwig Boltzmann Instituten (LBI) soll es künftig „Klinische Forschungsgruppen“ geben. Neue Boltzmann-Institute werden nur noch befristet für eine Laufzeit von sieben plus drei Jahren eingerichtet.
Nach ihrer Aufnahme in das 2020 beschlossene Forschungsfinanzierungsgesetz (FoFinaG) musste die als Verein organisierte Ludwig Boltzmann Gesellschaft (LBG) einen neuen Vorstand wählen, um den bestimmenden Einfluss des Bundes sicherzustellen. Dazu wurden sechs der elf Vorstands-Mitglieder vom Bildungsministerium bestellt und fünf von der LBG-Mitgliederversammlung. Schon bisher lag der thematische Schwerpunkt der Boltzmann-Gesellschaft in der Medizin und den Life Sciences, der zweite Schwerpunkt, der auf den Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften liegt, würde damit wegfallen. Was die Neuausrichtung für die bestehenden Institute bedeutet, die nicht aus dem gesundheitswissenschaftlichen Bereich sind, etwa die Boltzmann-Institute für Menschenrechte, für Archäologische Prospektion oder für Kriegsfolgenforschung, ist nicht ganz klar. „Die Neuausrichtung betrifft die Zukunft – da wird es keine Neugründungen im Bereich der Geistes- und Kulturwissenschaften geben“, erklärte LBG-Geschäftsführerin Claudia Lingner.
Seit einer grundlegenden Reform der LBG 2004 ist rund die Hälfte der Boltzmann-Institute unbefristet eingerichtet, sie müssen sich alle vier Jahre einer Evaluierung stellen. Dazu zählen etwa die LBI für Grund- und Menschenrechte oder für Arthritis und Rehabilitation. Alle anderen Institute haben eine Befristung auf sieben Jahre mit einer Verlängerungsmöglichkeit für weitere sieben Jahre. Künftig sollen alle LBI „mit einer befristeten Laufzeit von sieben plus drei Jahren eingerichtet werden, anders als derzeit wird am Ende der Laufzeit keine Fortführung mehr angestrebt“, heißt es im Jahresbericht. (red/APA)