Die Wohnzimmer-Tests sind wieder zurück. Zumindest wurde das im Parlament fixiert. Zuständig für die Umsetzung sind aber die Bundesländer. Und dort regiert das Chaos. Die Apothekerkammer sieht wenig Chancen.
Die Bundesregierung hat am Donnerstag eine Novelle zur Schutzmaßnahmen-Verordnung im Hauptausschuss des Nationalrates beschlossen. Demnach können selbst abgenommene Tests in 3G-Bereichen wie am Arbeitsplatz wieder anerkannt werden. Einzige, schon bekannte Voraussetzung: Sie müssen von einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst sein. Gelten werden sie wie normale Antigentests 24 Stunden. Offen ist allerdings die Umsetzung, denn die muss genauso wie die Finanzierung eigentlich über die Bundesländer laufen. „Die Entscheidung, ob es in den einzelnen Bundesländern zur Wiedereinführung von gratis Wohnzimmer-Tests kommen wird, welche Gültigkeit diese haben werden und ob diese Verteilung über die Apotheken erfolgen wird, steht noch aus“, teilte die Apothekerkammer mit.
Konkret bedeute das: „Die Verteilaktion des Bundes von gratis Wohnzimmer-Tests über die Apotheken wird nicht fortgesetzt. In den Apotheken gibt es zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch keine kostenlosen Wohnzimmer-Tests.“ Unabhängig davon, wie sich die Bundesländer in Sachen Wohnzimmer-Tests entscheiden werden, seien die bewährten Antigen- und PCR-Testungen aber in mehr als 1000 Apotheken österreichweit weiterhin gratis und wohnortnah möglich, versichert die Kammer. Dabei hat die Ankündigung, dass sogenannte Wohnzimmertests ab Freitag wieder gelten, zu einer großen Nachfrage in Apotheken geführt.
In Wien war man den Selbst-Tests schon in der Vergangenheit skeptisch gegenüber gestanden und hatte sie früh nicht anerkannt. An dieser Strategie wird sich auch nichts ändern, hieß es von einem Sprecher von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ). Auch der Vorsitzende der Landeshauptleute-Konferenz, Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) erklärte, es bleibe die Anforderung, alles zu tun, um die PCR-Testkapazitäten auszubauen. „Antigentests werden dann angewendet, wenn PCR-Testergebnisse nicht funktionieren.“ (rüm)