Die Bundesländer sind gegen eine einfache Verlängerung des Finanzausgleiches. Die Geldverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen soll „leistungsangepasster“ werden.
Der Startschuss für Verhandlungen zur Verteilung von Steuereinnahmen zwischen Bund, Ländern und Kommunen ist gefallen. Eine wichtige Rolle spielt dabei der Gesundheitsbereich. Die Bundesländer fordern Änderungen beim Finanzausgleich – sprich: einen neuen Verteilungsschlüssel. Dieser soll „leistungspangepasster“ gestaltet werden, wie der Wiener Finanzstadtrat Peter Hanke (SPÖ) und Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) am Freitag nach einer Tagung der Landesfinanzreferenten in Wien betonten. Die seit 2017 laufende Periode des Finanzausgleichs läuft – um Corona-bedingt zwei Jahre verlängert – bis Ende 2023.
Eine weitere „einfache Verlängerung“ ohne Verhandlungen beziehungsweise ohne einer Adaptierung des vertikalen Verteilungsschlüssels sehe man nicht, wurde heute betont. Betroffen sind dabei Bereiche wie Pflege, Gesundheit, Bildung oder Klimaschutz und Wohnbau, die gegeneinander abgewogen werden. Aktuell werden die Steuermittel mit dem Schlüssel 68 Prozent (Bund), 20 Prozent (Länder) und 12 Prozent (Gemeinden) verteilt. Auf eine konkrete Forderung, wie das Verhältnis künftig aussehen solle, wollte man sich vor Beginn der Verhandlungen mit dem Bund noch nicht festlegen. Die Gespräche zum neuen Finanzausgleich sollen noch heuer starten, bestätigte auch Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP).
Die gewünschte Anpassung des Schlüssels wurde mit gestiegenen Aufwendungen und dem Wunsch nach Planungssicherheit begründet. Vor allem Kernbereiche wie Pflege, Gesundheit, Bildung oder Klimaschutz seien hier betroffen. Die hohen Baukosten würden zudem Investitionen erschweren. Dazu komme eine Gehaltsdynamik angesichts steigender Lohnkosten, erläuterten die Länder-Vertreter. „Die Ausgangslage ist eine äußerst schwierige“, warnte Hanke. Es gebe zahlreiche Krisen. „Wir verlangen nicht zu viel“, beteuerte der Vorarlberger Landeshauptmann. Man werde sich aber auch Reformen und Einsparungsmaßnahmen nicht verschließen.
Die Bundesländer verlangen wie bereits berichtet eine neue Struktur der Finanzierung des Gesundheitssystems im nächsten Finanzausgleich. Grob gesprochen sind derzeit die Bundesländer für das Spitalswesen zuständig und die Sozialversicherungen für den ambulanten Bereich. Für den Spitalsbereich zahlen die Sozialversicherungen einen an die Höhe der Einnahmen gebundenen Pauschalbetrag. Die jährlichen Kostensteigerungen würden aber wesentlich höher liegen, sagten die Länder. „Wir wollen eine andere Aufgabenteilung im Dreieck Bund/Länder/Sozialversicherung“, meinte zuletzt der Wiener Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ). Das permanente Hin- und Hergeschiebe zwischen niedergelassenem und Spitalssektor beziehungsweise zwischen ambulantem und stationärem Bereich wolle man nicht mehr haben. (rüm/apa)