Cannabidiol bleibt in der EU ein Nahrungsmittel

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Cannabis für medizinische Zwecke wurde von der UN-Liste der gefährlichen Drogen gestrichen. Parallel hat die EU-Kommission schriftlich bestätigt, das CBD als mögliches Lebensmittel und nicht als Betäubungsmittel eingestuft wird.

Die Vereinten Nationen (UN) haben Cannabis für medizinische Zwecke von der Liste der gefährlichen Drogen gestrichen. Die Suchtstoffkommission (Commission on Narcotic Drugs, CND), das zentrale Gremium für Drogenpolitik der UNO, folgte damit einer Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO), berichtete das UN Information Service (UNIS) in Wien. Cannabis war dort seit 59 Jahren gelistet gewesen, neben u.a. tödlichen Suchtgiften wie Heroin. Mit 27 Pro-Stimmen, darunter die EU-Staaten und damit auch Österreich, sowie 25 Gegenstimmen bei einer Enthaltung habe die UN-Suchtstoffkommission „die Tür geöffnet für eine Anerkennung des medizinischen und therapeutischen Potenzials der verbreitet konsumierten, aber großteils noch illegalen Freizeitdroge“, hieß es auf der UN-Nachrichtenseite https://news.un.org/.

„Die Vereinten Nationen erkennen auf der Grundlage der WHO-Empfehlungen den medizinischen Wert von Cannabis an“, freute sich Daniel Kruse, Präsident der European Industrial Hemp Association (EIHA). „Nach dieser historischen Abstimmung bleiben Industriehanf und nicht-medizinisches Cannabidiol (CBD) auch weiterhin vom Geltungsbereich des Einheitsübereinkommens ausgenommen.“ Parallel zur Listen-Entscheidung der CND habe wiederum die EU-Kommission schriftlich bestätigt, „dass CBD als mögliches Lebensmittel und nicht als Betäubungsmittel eingestuft“ werde, sagte Kruse. Die Kommission habe „ihre vorläufige Bewertung überprüft und kommt zu dem Schluss, dass Cannabidiol nicht als Droge im Sinne des Einheitsübereinkommens der Vereinten Nationen über Suchtstoffe von 1961 betrachtet werden sollte, da es keine psychotrope Wirkung hat. Demzufolge kann Cannabidiol als Lebensmittel eingestuft werden“, zitierte er weiters. (APA)