Der Dachverband der Sozialversicherungen ermöglicht Ärzten und Apothekern eine elektronische Lösung zur Ausstellung von Rezepten. RELATUS telefoniert dazu mit dem Volker Schörghofer, Direktor des zuständigen Geschäftsbereiches, via Videoschaltung und bringt alle Details zur Handhabung.
Wie geht es Ihnen, wie waren die vergangenen Tage? Es geht mit gut. Der gesamte Dachverband hat auf Home-Office umgestellt, alle Systeme für unsere Arbeit und die Erreichbarkeit funktionieren gut. Wir haben aber natürlich einige Themen am Hals, die wir im Krisenmodus bewältigen. Ein wichtiges Thema ist hier die Verordnung von Medikamenten, wo wir Ärzte, Apotheken und Patienten schützen wollen. Am Wochenende haben etwa 40 Mitarbeiter der Tochterfirma SVC, die für die e-card, die e-Medikation und das ELGA Bürgerportal zuständig ist, eine Lösung geschaffen, dass man auch ohne Patientenkontakt und ohne e-card stecken, Medikamente bekommen kann. Ärzte und Apotheken können das ab sofort machen – unabhängig von der Arzt- oder Apothekensoftware auch über den e-card WEB-Browser. Im Lauf der Woche wird es auch über alle Softwarehersteller laufen.
Wie muss man sich das konkret vorstellen? Wir wollen vermeiden, dass Menschen in Ordinationen gehen. Das System soll Patientenkontaktlos gehen. Es ist ein „E-Rezept light“, weil wir über die e-Medikation arbeiten. Da gibt es nicht alle Informationen, wie zur Rezeptgebührbefreiung. Wer ein Optout gemacht hat, ist ebenfalls nicht dabei. Patienten können sich telefonisch beim Kassenarzt melden. Das Rezept wird wie gewohnt ausgestellt. Die Informationen, welches Medikament abgegeben werden soll, gelangt über die e-Medikation elektronisch von der Arztpraxis in die Apotheke. Die verschriebenen Medikamente können ohne Papierrezept unter Angabe von Name und Sozialversicherungsnummer in der Apotheke abgeholt werden. Es kann auch eine andere Person das Medikament für den jeweiligen Patienten abholen.
Service: Die genauen Vorgaben der Kassen: (Quelle: Dachverband) Organisatorische Rahmenbedingungen „kontaktfreie Medikamentenverordnung“
Allgemeine Informationen:
- Gilt für die Dauer der Pandemie
- Dieser Prozess ist nur für Patienten möglich, die sich nicht von e-Medikation/ELGA
abgemeldet haben.
- Wenn einzelne rezeptpflichtige Präparate nicht in e-Medikation erfasst werden
können (weil nicht in der zugrundeliegenden ASP-Liste gelistet), ELGA Offline ist, der Patient von ELGA abgemeldet ist, oder es dem Arzt aus anderen Gründen nicht möglich ist e-Medikation zu verwenden, dann muss ein Rezept ausgestellt und per Fax an die vom Patienten gewünschte Apotheke übermittelt werden.
- Abgaben, die ab 01.03.2020 basierend auf Fax erfolgten, können ohne Originalrezept nach geltenden Bestimmungen abgerechnet werden.
- Wenn aus e-Medikation keine Information vorliegt, aber die Information welche Medikament abgegeben werden sollen gesichert von einer Arztordination, stammt – zB aufgrund eines Faxes – kann die Abgabe und Abrechnung erfolgen, sofern es sich nicht um Suchtgifte bzw. Substitutionspräparate (hier ist ein Originalrezept notwendig) handelt.
- Das Medikament kann auch an andere Personen in der Apotheke abgegeben werden, wenn der Abholer den Namen und die Sozialversicherungsnummer des Patienten kennt. Es ist keine Vollmacht oder dergleichen notwendig.
Vorgehensweise Abrechnung:
- Die durch die Apotheken selbst generierte Rezeptnummer wird zur Verrechnung verwendet. Die Unschärfe in der elektronischen Abrechnung, ob es sich dabei um „Pandemie-Abgaben“ oder die bereits bislang gelebte Praxis bei Wahlarztrezepten bzw. Rezepten mit unlesbarem Code handelt, wird seitens der KVT in Kauf genommen. Da beim bislang dafür vorgesehenen Anwendungsfall ein Papierbeleg erstellt wurde und weiterhin wird, wäre darüber eine Unterscheidung prinzipiell möglich.
Sofern es den Apotheken den Arbeitsablauf erleichtert, ist es möglich (aber keine Vorgabe der KVT) zur Rechnungslegung einen Ersatzbeleg auf Papier anzulegen und die selbst ausgedruckte Rezeptnummer aufzukleben.
- Die Apotheke soll bei Abgabe der Medikamente jedenfalls nachfragen, bei welchem Krankenversicherungsträger der Patient versichert ist. Sofern vom Patienten/Abholer
keine Informationen vorliegen, soll im Zweifelsfall die zuständige Landesstelle der ÖGK in der Verrechnung herangezogen werden.
- Die Nummerierung physischer Papierrezepte erfolgt anhand der Erfassung in der
Apothekensoftware.
- Gefaxte Rezepte sind auszudrucken und in die normale Abrechnung aufzunehmen.
Vermerk „Corona“.
Prozessschritte Apotheke
- Sozialversicherungsnummer und Name des Patienten wird bekanntgegeben;
die Apotheke fragt nach, wo der Patient versichert ist.
- Mittels Sozialversicherungsnummer können die offenen Rezepte bzw. die
Medikationsliste (diese inkludiert alle offenen Rezepte) abgerufen werden. Der
Zugriff ist auch ohne eMED-ID (Code am Rezept) und ohne e-card möglich.
- Erfassung des Rezeptes in der Apothekensoftware analog zum bestehenden
Prozess für Rezepte, deren Rezeptcode nicht lesbar ist bzw. für Wahlarztrezepte. Sofern nicht klar ist, wo der Patient versichert ist, kann die zuständige Landesstelle der ÖGK zur Verrechnung herangezogen werden.
- Erfassung der Abgabe mittels „Einlösung“ der Verordnung in e-Medikation.
- Übergabe des Medikaments.