Die Maske bleibt Österreich erhalten, aber die Zahl der Ausnahmen wird erweitert. Das sieht eine Verordnung vor, die am Donnerstag von Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) vorgestellt wurde.
Konkret bleibt die FFP2-Maskenpflicht in Öffis und im lebensnotwendigen Handel, allerdings fällt sie im normalen Handel und bei Veranstaltungen. Die Gültigkeit des Grünen Pass wird für Geboosterte auf ein Jahr verlängert. Wien zieht diesmal mit. Notwendig geworden war die Novellierung der Basismaßnahmen-Verordnung, da die geltende Fassung mit Karsamstag ausläuft. Die neuen Regeln gelten nun de facto bis zum Start der Sommerferien, konkret bis 8. Juli.
Neben dem lebensnotwendigen Handel, der neben Lebensmittel-Geschäften ja auch z.B. Apotheken, Drogerien, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Banken oder Trafiken umfasst, wird die Maske in allen öffentlichen Verkehrsmitteln (nicht aber in Seilbahnen, wo es bloß eine Empfehlung gibt) und den dazu gehörigen (geschlossenen) Bahn- bzw. Flughäfen, in Taxis, bei Schülertransporten, am Amt im Parteienverkehr sowie weiter in Pflege- und Behinderteneinrichtungen sowie in Spitälern vorgeschrieben. Dort muss man auch geimpft oder genesen sein.
Dabei wird allerdings an der Gültigkeitsdauer der Impfung geschraubt. Als geimpft gilt man nun nach der dritten Immunisierung für 365 Tage, bisher waren es 270. Das war notwendig geworden, da Zehntausende Grüne Pässe in Bälde auslaufen, aber vorerst keine vierte Impfung empfohlen ist. Nach dem zweiten Stich gilt man nur 180 Tage als geimpft, dies ist auch bei der Genesung so geregelt. Rauch fasste zusammen: „Wer drei Mal geimpft ist, kann unbeschwert in den Urlaub fahren.“ Stark zurückgenommen werden die Präventionskonzepte. Sie müssen außerhalb des Pflege- und Gesundheitssektors nur noch bei Veranstaltungen mit 500 Personen oder mehr erstellt und ein Präventionsbeauftragter ernannt werden. (APA)