Die Drogeriemarktkette dm nimmt einen neuerlichen Anlauf, um rezeptfreie Arzneimittel verkaufen zu dürfen. Zwei Mal scheiterte eine Klage beim VfGH aus formalen Gründen. Jetzt soll es mit neuen Anwälten klappen.
dm will in Österreich schon länger rezeptfreie Medikamente anbieten – und zwar um bis zu 40 Prozent günstiger als in Apotheken, wie Geschäftsführer Harald Bauer mitteilte. Es stelle sich die Frage, ob es mit den Grundrechten der Erwerbsfreiheit und des Gleichheitsgrundsatzes vereinbar sei, dass Drogisten keine rezeptfreien Arzneimittel verkaufen dürfen. Die Handelskette hat darum die Anwaltskanzlei Tschurtschenthaler-Walder-Fister für einen weiteren Gang zum Verfassungsgerichtshof beauftragt. Dieser hatte in den Jahren 2016 und 2017 einen Antrag des Unternehmens auf Prüfung des Apothekenmonopols aus formalen Gründen bereits zwei Mal abgelehnt.
Wie Rechtsanwalt Mathis Fister erklärte, sehe das Arzneimittelgesetz vor, bestimmte Arzneimittel für einen Verkauf in Drogerien freizugeben. „In der derzeit geltenden Verordnung ist dies aber nicht geschehen, was unserer Ansicht nach mit den gesetzlichen Vorgaben nicht in Einklang steht.“ Drogerien wären genauso wie Apotheken in der Lage, die Arzneimittelsicherheit zu gewährleisten und den Kunden qualifizierte Beratung anzubieten, betonte Fister – und zog einen Vergleich mit Online-Apotheken. „Dort ist die Bestellung rezeptfreier Arzneimittel zulässig, ohne dass jemand dagegen Bedenken hätte, dass die Qualität der Arzneimittel auf dem Versandweg beeinträchtigt werden könnte oder dass die Kunden über die Eigenschaften des Arzneimittels online nicht ausreichend beraten werden könnten.“
Der Vorstoß stößt bei der Apothekerkammer wenig überraschend auf Kritik. Es sei unverantwortlich, derart sensible Produkte wie Medikamente genauso wie Waschmittel zu behandeln und damit die Gesundheit der Menschen dem Profit zu opfern, sagte die Präsidentin der Apothekerkammer Ulrike Mursch-Edlmayr. Besonders die Ankündigung von Rabattschlachten bei Medikamenten durch dm offenbare einen erschreckend leichtfertigen Umgang mit der Gesundheit der Bevölkerung. Zudem würden nur Apotheker die fachliche Beratung im Umgang mit Arzneimittel bieten. „Noch dazu behauptet dm, dass das Gesundheitsministerium mit einer Verordnung zum Verkauf von Medikamenten in Drogerien säumig sei“, betonte Mursch-Edlmayr in einer Aussendung. Dabei werde jedoch die geltende Rechtslage übersehen. Die aktuelle Abgrenzungsverordnung regle bereits, welche Arzneimittel in Drogerien verkauft werden dürfen. (apa)