Bund, Länder und Sozialversicherung einigen sich im zweiten Anlauf auf die Details zur Umsetzung der Gesundheitsreform. Nur ein Teil der Gelder fließt aber in neue Strukturen.
Bund, Länder und Sozialversicherung haben am Freitag die konkrete Umsetzung der Gesundheitsreform vereinbart. Der dafür nötige Zielsteuerungsvertrag war zuletzt umstritten und drohte zu scheitern. Denn er enthält konkrete Maßnahmen und klare Regeln für den Einsatz der zusätzlichen Mittel für die Gesundheitsreform. Doch dagegen sträubten sich wie berichtet die Länder. Auf Bundesebene wurde nun ein Jahresarbeitsprogramm fixiert. Dort erfolgt auch das Monitoring über den Einsatz der Mittel. Für Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) ist die Einigung ein „wichtiger Schritt zur Umsetzung der dringend nötigen Reformen“. Auch Oberösterreichs Landeshauptmann-Stellvertreterin Christine Haberlander (ÖVP), der Wiener Stadtrat Peter Hacker (SPÖ) und der Vorsitzende der Konferenz der Sozialversicherungsträger, Peter Lehner (ÖVP), zeigten sich zufrieden.
So richtig fix ist alles aber noch nicht. Die konkreten Projekte – zum Beispiel zusätzliche Kassenstellen, längere Öffnungszeiten, die Einrichtung von Spezialambulanzen oder der Ausbau der Primärversorgung – werden nämlich in den Zielsteuerungskommissionen auf Landesebene beschlossen. Dort sind ebenfalls Bund, Länder und Sozialversicherung vertreten. Bereits laufende Projekte für Strukturreformen können angerechnet und weitergeführt werden. Die Bundesländer erhalten im Jahr etwas über 600 Millionen Euro, die Sozialversicherung 300 Millionen Euro. Für bereits initiierte Projekte dürfen die Bundesländer 35 Prozent des Geldes verwenden, die Sozialversicherung 10 Prozent. Für die Sozialversicherung seien die ungleichen Regeln „kein Beinbruch“, meinte Lehner. Beschlossen wurde auch, dass die Influenza-Impfung kostenlos wird, ebenso die HPV-Impfung bis zum 30. Lebensjahr. Weitere Impfungen sollen folgen. Durch den verringerten Verwaltungsaufwand sollen auch mehr Ärzt:innen und impfende Stellen am öffentlichen Impfprogramm teilnehmen.
Im Bereich Digitalisierung beschloss die Bundes-Zielsteuerungskommission eine Erweiterung der Schwerpunkte für das laufende Jahr. Sie werden mit zusätzlichen Mitteln von 51 Millionen Euro pro Jahr aus der Gesundheitsreform finanziert. Das Ziel: Vorteile der Digitalisierung möglichst rasch bei den Patient:innen spürbar zu machen.
Zusätzliche Schwerpunkte für 2024 sind der Auf- und Ausbau telemedizinischer Angebote, der Ausbau der Gesundheitsberatung 1450 mit Videokonsultationen, Entwicklung einer 1450-App und einer besseren Einbindung in bestehende Services. ELGA soll zur zentralen Einrichtung für die gemeinsamen e-Health-Projekte von Bund, Ländern und Sozialversicherung in Österreich weiterentwickelt werden, damit die wichtigste Patient:innendaten auf einen Blick sind. Auch eine verpflichtende Diagnosecodierung im ambulanten Bereich kommt. Zudem soll es eine bessere Nutzung von Daten zur Steuerung des Gesundheitssystems geben. Dazu wird eine gemeinsame behördliche Plattform zur Auswertung von Daten durch den Bund eingerichtet. (rüm)