Anfang des Jahres ist die Ausnahmeregelung, die das Fax-Verbot im Gesundheitswesen trotz DSGVO noch erlaubt hat, ausgelaufen. Das sorgt für heftige Diskussionen.
Das Fax-Gerät war lange das beliebteste Kommunikationstool im Gesundheitswesen, um beispielsweise Befunde oder Verschreibungen zu übermitteln. Damit ist jetzt Schluss, am 1. Jänner 2025 ist eine Novelle in Kraft getreten, die die Nutzung eines Fax-Geräts aus Datenschutzgründen endgültig verbietet. Genauer gesagt wird eine Ausnahmeregelung, die ein schon länger bestehendes Verbot umgangen hat, wird nicht mehr verlängert. Trotz der Erwartbarkeit, gibt es eine für alle zufriedenstellende Alternative noch nicht. „Dass das Fax-Verbot kommt, ist schon seit längerem bekannt, nur wurde offenbar nicht intensiv genug nach Lösungen gesucht. Damit befinden wir uns aktuell in einer Situation, die die Arbeit der Gesundheitsberufe in vielen Bereichen umständlicher macht“, meint dazu der Präsident des Apothekerverbandes Thomas Veitschegger.
Die Herausforderung sei jetzt, ein System zu schaffen, das von allen Sozialversicherungsträgern einheitlich verwendet wird und zeitnah umgesetzt werden kann. „Was wir als Apothekerinnen und Apotheker für unsere tägliche Arbeit brauchen, ist eine „Apothekenkarte“ mit der wir Zugriff auf die Medikationsdaten in der ELGA bekommen – auch wenn die e-Card einer Patientin oder eines Patienten nicht vorgelegt werden kann“, betonte Veitschegger. Dies würde zutreffen, wenn etwa die Medikamente für mehrere Bewohner:innen von Pflegeeinrichtungen gleichzeitig abgeholt werden oder die e-Card zuhause vergessen wurde. Das würde die Abläufe und die Versorgung der Bevölkerung vereinfachen, ist der Präsident des Apothekerverbands überzeugt.
Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) bietet indessen zwei Alternativen an, die unter Gesundheitsberufen allerdings nicht so gut anzukommen scheinen. Kritik kam dabei vor allem von der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK), die Systeme seien häufig mit bereits vorhandenen Systemen inkompatibel und „zu kompliziert“. Von der ÖGK heißt es dazu, dass das Gesundheitspartnerportal „gp-portal.at“ „universal nutzbar und kostenfrei“ und die Plattform FTAPI „zu 100% in allen Bereichen einsetzbar“ ist. (kagr)