Im Fall der von einem Salzburger Chirurgen ausgegebenen gefälschten Abnehmspritze gibt es neue Entwicklungen: Auf Antrag der Österreichischen Apothekerkammer wurde nun eine einstweilige Verfügung erlassen.
In einem Provisorialverfahren der Österreichischen Apothekerkammer gegen einen Arzt wegen der unzulässigen Abgabe von Arzneimitteln, insbesondere auch Fälschungen der Arzneispezialität Ozempic, hatte das Landesgericht Salzburg die von der Apothekerkammer beantragte einstweilige Verfügung in allen Punkten erlassen. Der Schönheitschirurg aus Salzburg hatte vergangenen Herbst an seine Patient:innen Fälschungen des Arzneimittels Ozempic – die sogenannte Abnehmspritze – aus einer offenkundig rechtswidrigen und dubiosen Beschaffungsquelle abgegeben, wodurch bei diesen Personen schwere Gesundheitsschäden verursacht wurden.
Das Oberlandesgericht Linz hat nun den Rekurs des Arztes abgewiesen und die einstweilige Verfügung des Erstgerichts vollumfänglich bestätigt, wie die Apothekerkammer in einer Aussendung bekanntgab. Darin wird außerdem betont, dass nur die persönliche Abgabe von Medikamenten und die Beratung durch Apotheker:innen die „absolute Arzneimittelsicherheit“ für Patient:innen garantieren können. Der Bezug von Medikamenten außerhalb der Apotheke oder aus dem Internet birgt eine große Gefahr für die eigene Gesundheit, warnte die Österreichische Apothekerkammer. Die Arzneimittelsicherheit entlang der gesamten Lieferkette sei nur in der Apotheke gewährleistet. Die streng kontrollierte Beschaffung und Abgabe von Arzneimitteln in Österreich verhindert, dass Fälschungen in den Arzneimittelverkehr gelangen. (kagr)