Die Forderung der Bundeswettbewerbsbehörde nach einer Öffnung des Gesundheitswesens für mehr ärztliche Hausapotheken, schlägt hohe Wellen. Die Ärztekammer fühlt sich in ihren Wünschen bestätigt.
Die Bundeswettbewerbsbehörde BWB ist der Meinung, dass die derzeit geltende Regelung, dass zwischen Haus- und öffentlicher Apotheke zwingend sechs Kilometer Abstand sein müssen, aufgehoben werden sollte. Für die Ärzte ist das Balsam für ihre Forderung nach mehr Hausapotheken. „Wir können das nur unterschrieben“, sieht Ärztekammer-Vizepräsident Johannes Steinhart die eigenen, jüngsten Forderungen der Ärztekammer bestätigt. Eine Ausweitung der Hausapotheken würde schlagartig die patientennahe Versorgung und das Patientenservice verbessern, ist er überzeugt. Edgar Wutscher, Obmann der Bundessektion Allgemeinmedizin der Österreichischen Ärztekammer, reagiert ebenfalls positiv: „Es ist erfreulich, dass eine objektive Institution, der man keine wirtschaftlichen Interessen nachsagen kann, unsere Forderungen unterstützt“, sagt Wutscher und legt nach: Aus persönlicher Erfahrung als Landarzt mache er die Beobachtung, dass sich Apotheker oft in Bezug auf Öffnungszeiten absprechen würden. „Das führt zu der Situation, dass unsere Patienten am Land dann teilweise über 30 Kilometer fahren müssen, um eine offene Apotheke zu finden“, kritisiert er. Ähnliche Stimmen kommen auch aus den jeweiligen Landesärztekammern.
Von Seiten der Apothekerschaft kam wie berichtet Kritik an der BWB-Forderung vor allem aus dem Apothekerverband. Was die Wettbewerbsbehörde vorschlägt, bedeute die Apotheken opfern, damit die Ärzte mehr verdienen, sagt Jürgen Rehak, Präsident des Österreichischen Apothekerverbands. Erst kürzlich hat zudem Gerhard Kobinger, Präsidiumsmitglied der Österreichischen Apothekerkammer, die Forderung der Ärztekammer zurückgewiesen, die Medikamentenversorgung in Österreich den Ärzten zu übereignen: „Die Trennung zwischen apothekerlicher und ärztlicher Tätigkeit ist ethisch und versorgungstechnisch unbedingt notwendig und stellt internationalen Standard dar. Die Arzneimittelabgabe durch den Arzt kann immer nur eine Notlösung sein und niemals eine öffentliche Apotheke ersetzen.“ (rüm)