Hausapotheken: Apotheker nehmen Kartellwächter ins Visier

© Rümmele

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat ihren mit Spannung erwarteten Bericht vorgelegt – am Freitag wollen die Interessensvertreter der Apotheken ihre Sicht der Dinge darlegen. RELATUS PHARM weiß mehr und bringt die BWB-Forderungen im Detail.

Die Verbindung von Wettbewerb und Gesundheit sei heikel. Das sei eine Kombination, die immer zu Lasten der Gesundheit der Menschen geht – wird Apothekerverband-Präsident Jürgen Rehak am Freitag formulieren, wenn Verband und Apothekerkammer bei einer gemeinsamen Pressekonferenz den nun vorliegenden Bericht der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) kommentieren, der seit Mittwoch für Unruhe in der Apothekerschaft sorgt: Es sind exakt 45 Seiten, die kurz nach ihrem Erscheinen, bereits für heftige Debatten sorgen: Die BWB hat ihren zweiten Teilbericht zum Gesundheitswesen vorgelegt und analysiert darin den Markt hinsichtlich einer flächendeckenden Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum. BWB-Generaldirektor Dr. Theodor Thanner: „Es kann nicht sein, dass durch künstliche Wettbewerbsbarrieren die medizinische Versorgung insbesondere im ländlichen Raum leidet. Die Wahlfreiheit der Patienten und ein schneller Zugang zu medizinischen Leistungen und Medikamenten muss gewährleistet sein. Aufgrund der derzeitigen Gesetzeslage ist eine effektive und wettbewerbskonforme medizinische Versorgung in bestimmten Regionen in Österreich nicht gegeben.“

Das sind die Empfehlungen der BWB im Detail:

  • Forcierung der flächendeckenden Förderungen und finanzielle Anreizsetzung bezüglich Kassenstellen im Bereich Allgemeinmedizin im ländlichen Raum.
  • Vertiefte und flächendeckende Aufwertung der Allgemeinmedizin im theoretischen und praktischen Teil der universitären Ausbildung hinsichtlich des Studiums der Humanmedizin.
  • Weitere Flexibilisierungen und Ausbau der Entwicklungsmöglichkeiten für niedergelassene §2-Vertragsärzte.
  • Bewusstseinsfördernde Maßnahme (etwa durch eine Informationsoffensive) mit dem Ziel einer erhöhten Wertschätzung und Aufwertung von §2-Vertragsärzten im Bereich Allgemeinmedizin.
  • Ersatzlose Streichung der Mindestentfernungen in §29ApothekenGesetz hinsichtlich der Bewilligung zur Haltung einer ärztlichen Hausapotheke in Gemeinden ohne öffentliche Apotheken.
  • Streichung der Sonderregelung bezüglich der Mindestentfernung für ärztliche Hausapotheken zu öffentlichen Apotheken gemäß §28Abs3 ApothekenGesetz in Gemeinden mit nur einer kassenärztlichen Vertragsstelle und einer vorliegenden Konzession für eine öffentliche Apotheke. Stattdessen rechtliche Gleichstellung von öffentlichen Apotheken und ärztlichen Hausapotheken durch den Verweis auf § 10 ApothekenGesetz.
  • Berücksichtigung der strukturellen Besonderheiten des ländlichen Raums bei der Bedarfsprüfung im Sinn des §10ApothekenGesetz.
  • Planstellen für PVE sollen nicht zu Lasten der Kassenarztstellen in ländlichen Gebieten bereitgestellt werden, stattdessen wird eine systematische Planstellenbewirtschaftung unter Heranziehung eines transparenten Kriterienkataloges vorgeschlagen.
  • Berechtigung zur Führung von ärztlichen Hausapotheken auch für Primärversorgungseinheiten.
  • Maßnahmen zur Sicherstellung der Wahlmöglichkeit in nicht akuten Fällen hinsichtlich verschiedener Ärzte auch in Primärversorgungseinheiten durch Gestaltung der Öffnungszeite
  • Für die bewilligungspflichtige mobile Abgabeeinrichtung sind (Mindest)Kriterien betreffend die Bedarfsprüfung durch die österreichische Apothekerkammer gesetzlich zu Alternativ wäre denkbar, dass bei Fehlen einer mobilen Abgaberichtung im Einzugsgebiet diese jedenfalls bewilligt würde, es sei denn, die österreichische Apothekerkammer weist das Fehlen eines Bedarfs nach.
  • Filialapotheken sollten – sofern dem keine zwingenden Gründe im Einzelfall entgegenstehen – von dauerhaftem Bestand sein. Die Schutzfrist einer Filialapotheke sollte parallel zur Konzessionsdauer der Stammapotheke laufen.

Hier geht es zum gesamten Bericht