Während in Österreich eine neue Bevorratungsverordnung für Medikamente in den kommenden Wochen erwartet wird, hat sich die deutsche Ampel-Koalition laut einem Bericht der Zeitung Handelsblatt bereits auf Details eines Gesetzes verständigt, das Engpässe bei der Versorgung mit Arzneimitteln künftig verhindern soll. Für alle Medikamente in Rabattverträgen werde eine sechsmonatige Bevorratung bei den Herstellern eingeführt. Kinderarzneimittel würden komplett von den Rabattverträgen ausgenommen und die Bevorratungspflichten beim Großhandel auf vier Wochen ausgeweitet. Bei Engpässen dürften sich Apotheken in Krankenhäusern einfacher austauschen.
Das Land Kärnten übernimmt mit 1. Juli den Vorsitz der Landeshauptleutekonferenz vom Burgenland. Unter dem Motto „Gemeinsam Krisen meistern und Zukunft schaffen“ sollen Schwerpunkte in den Bereichen Teuerung, Gesundheit und Bildung gesetzt werden. Zudem wolle man die Neugestaltung des Finanzausgleichs in Angriff nehmen. Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) will diesen noch im Sommer fixieren. „Fakt ist, dass Bundesländer, Städte und Gemeinden mit immer mehr Aufgaben und damit verbunden mit entsprechend höheren Finanzausgaben konfrontiert sind. Daher muss es zu einem neuen Verteilungsschlüssel kommen, der diesen Mehraufwendungen Rechnung trägt“, betont die SPÖ Kärnten.
Ein weiteres Verfahren gegen Michael Putz, Mehrheitseigentümer des Corona-Testkit-Anbieters Lead Horizon, wurde eingestellt. Der Vorwurf lautete, dass Putz Sicherheitsagenden inne hatte, obwohl er nicht über die dafür erforderlichen Befähigungsnachweise verfüge. Das Bundesamt für Sicherheit und Gesundheitswesen (BASG) hat den Vorwurf geprüft und das Verfahren nun eingestellt, da dieser Nachweis erst dann erforderlich gewesen wäre, als Putz diese Position nicht mehr ausübte. Bereits Anfang Juni wurde das strafrechtliche Verfahren gegen Putz eingestellt. Die Staatsanwaltschaft Wien hatte auf Basis einer Anzeige eine mögliche Untreue, Urkunden- und Beweismittelfälschung sowie einen allfälligen Verstoß gegen das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz geprüft.
Die Österreichische Gesellschaft für ein Humanes Lebensende (ÖGHL) ist mit der Regelung der Sterbehilfe in Österreich weiter unzufrieden und richtet sich daher abermals an den Verfassungsgerichtshof. Das seit Anfang 2022 geltende Sterbeverfügungsgesetz sei unzureichend und teils widersprüchlich, kritisierte der Verein. Auch erhofft man sich die Aufhebung des Verbots der aktiven Sterbehilfe. Laut dem neuen Gesetz können dauerhaft schwer oder unheilbar Kranke, die Beihilfe zum Suizid in Anspruch nehmen wollen, eine Sterbeverfügung errichten. Dafür sind Aufklärungsgespräche mit Ärzt:innen verpflichtend. Zwei Mediziner:innen müssen unabhängig voneinander bestätigen, dass die sterbewillige Person entscheidungsfähig ist und freiwillig aus dem Leben scheiden möchte. (rüm/Agenturen)