Das Nationale Impfgremium (NIG) will eine allgemeine Empfehlung für eine vierte Corona-Impfung erst vor den voraussichtlich nächsten Infektionswellen im Spätsommer/Herbst geben.
Das Nationale Impfgremium (NIG) empfiehlt eine vierte Corona-Impfung vorerst nur für Risikogruppen. Dies gilt für Über-80-Jährige allgemein sowie für Über-65-jährige mit Vorerkrankungen. Sie sollen frühestens vier Monate, idealerweise ein halbes Jahr nach dem dritten Stich noch einmal immunisiert werden, geht aus dem der APA vorliegenden Papier des Gremiums am Dienstagabend hervor. Eine allgemeine Empfehlung für eine vierte Impfung sei nach aktuellem Wissensstand erst vor den voraussichtlich nächsten Infektionswellen im Spätsommer/Herbst 2022 zu erwarten.
Die Empfehlungen sind insofern von Bedeutung, als sie zwar nicht verbindlich sind, aber von der Politik im Regelfall übernommen werden. Dadurch, dass eine vierte Impfung für Personen unter 65 vorerst explizit nicht empfohlen wird, ist wohl auch die Basis dafür gelegt, dass der Gesundheitsminister die Gültigkeit des Grünen Pass jedenfalls auf ein Jahr verlängern wird. Zehntausende dieser Dokumente wären in den kommenden Monaten ausgelaufen.
Das NIG stellt fest, dass gemäß ersten Daten bei immunkompetenten Personen eine vierte Impfung nur vorübergehend und kurzfristig zu einer verbesserten Schutzwirkung gegen eine SARS-CoV-2 Infektion bzw. eine COVID-19-Erkrankung führt. Deshalb dürfte es Sinn machen, erst im Spätsommer vor einer erwarteten nächsten Welle flächendeckend zu impfen. Auf persönlichen Wunsch kann jedoch eine dritte Auffrischungsimpfung nach Einschätzung des Gremiums frühestens ab vier Monaten, besser aber erst ab sechs Monaten nach der Grundimmunisierung, also der dritten Impfung verabreicht werden. Einen Spezialfall stellen immunsupprimierte zw. immunschwache Personen da, bei denen etwa in Folge einer Chemotherapie oder einer Transplantation die Impfung nicht ausreichenden Schutz entfaltet. Sie sollten laut NIG altersunabhängig entsprechend ihrer individuellen Bedürfnisse versorgt werden. Der Einsatz von monoklonalen Antikörpern als Prophylaxe könne hier erwogen werden. (red/APA)