Der Umbau der Sozialversicherungen ist dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) diese Woche eine Mega-Verhandlung wert: Am Dienstag begann eine zweitägige öffentliche Verhandlung zu insgesamt 14 Anträgen auf Prüfung der Reformgesetze.
152 Seiten stark ist die Beschwerde, die allein die Bundesarbeitskammer, die Arbeiterkammer Wien und ein Versicherter beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingebracht haben. Mit der Klage soll der Umbau der Sozialversicherung zurück an den Start geschickt werden. Denn aus Sicht der AK sind mehrere Punkte verfassungswidrig: Bekämpft werden etwa die paritätische Besetzung der Gremien und der neue Eignungstest für Funktionäre. Am Dienstag begannen die Verfassungsrichter mit einer öffentlichen Verhandlung zu den Klagen. Zwei Tage lang kommen Vertreter von Krankenkassen, Arbeiterkammern oder auch 113 Dienstnehmern zu Wort, die zusammen 14 Anträge auf Gesetzesprüfung eingebracht haben. Ein Erkenntnis des VfGH ist wohl erst zum Jahresende zu erwarten.
Die Anträge richten sich unter anderem gegen die Fusion der Gebietskrankenkassen und der Betriebskrankenkassen zur Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK). Die Antragsteller sehen in darin, aber auch in vielen anderen Punkten einen Verstoß gegen die verfassungsrechtlichen Grundsätze der Selbstverwaltung. Verfassungswidrigkeit wird auch der Neuregelung der staatlichen Aufsicht über die Sozialversicherungsträger sowie der Zusammenführung der Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Sozialversicherungsbeiträge bei der Finanzverwaltung des Bundes unterstellt.
„Das Österreichische Gesundheitssystem zählt noch immer zu den besten weltweit, auch wenn es manche gerne schlecht reden“, sagt AK-Direktor Christoph Klein. Stabile und verlässliche Strukturen sind gerade deshalb so wichtig, weil das Gesundheitswesen vor großen Herausforderungen steht: Österreich muss mit dem medizinischen Fortschritt mithalten, alle Versicherten sollen daran teilhaben können und die bestmögliche Versorgung erhalten. Die Fortschritte in der Medizin und in der Pflege sind rasant. „Die Gesundheitssysteme müssen damit Schritt halten, ebenso wie das Personal, damit die Patienten die beste Behandlung bekommen.“ Nach Durchführung der Verhandlung wird der VfGH die Beratungen fortsetzen und möglicherweise sogar einen weiteren Verhandlungstermin anberaumen, teilte das Höchstgericht mit. (rüm/APA)